Seehofer will Spielraum der Bundespolizei für Abschiebungen massiv ausweiten

Das Bundespolizeigesetz ist von 1994. Da gab es in Europa noch viele Schlagbäume. Dass das Gesetz jetzt überarbeitet wird, erscheint daher logisch.
Titelbild
Mitarbeiter der operativen Kontrolle im Hauptquartier der Bundespolizei, 2009 in Potsdam.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times8. Februar 2020

Die Zahl der Asylanträge geht zurück – trotzdem dringt vor allem die Union darauf, dass Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung schneller abgeschoben werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will dafür jetzt die Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen massiv ausweiten. Die Bundespolizisten sollen sich im Rahmen ihrer Aufgaben künftig auch für bestimmte Fälle zuständig erklären können, die bislang Sache der Länder sind.

In einem Entwurf seines Hauses für ein neues Bundespolizeigesetz, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Zuständigkeit der Bundespolizisten für Fälle von unerlaubter Einreise solle sich künftig nicht nur auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränken. Sie soll, wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, in Zukunft auch sogenannte Hauptverkehrsrouten umfassen, falls „aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden“. Also zum Beispiel Parkplätze an der Autobahn, auf denen Schleuser Migranten von der Ladefläche eines Lastwagens herunterklettern lassen. Oder Haltepunkte von Fernbussen. An diesen Orten sind bislang die Polizeibehörden der Bundesländer zuständig.

Erfassung von allen Ausreisepflichtigen

Die Bundespolizei soll sich, da wo sie ihre Aufgaben wahrnimmt, auch um die Abschiebung von Ausreisepflichtigen kümmern dürfen, die nicht erst kürzlich eingereist sind, sondern sich schon länger im Land aufhalten. Wenn ihr also beispielsweise bei einer Kontrolle am Bahnhof in Kassel oder am Flughafen in Düsseldorf jemand auffällt, dessen Touristenvisum schon vor Jahren abgelaufen ist. Als Argument für diese neue Befugnis führt Bundespolizei-Präsident Dieter Romann den Fall des späteren Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri an.

Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien war im Juli 2016 in Friedrichshafen von Bundespolizisten in einem Fernbus angetroffen worden. Der polizeibekannte Islamist trug zwei gefälschte italienische Personaldokumente bei sich und wurde festgenommen. Zuständigkeitshalber übergaben ihn die Beamten später der Landespolizei. Die Ausländerbehörde Friedrichshafen ordnete zwar Abschiebehaft an. Da man davon ausging, eine Abschiebung könne wegen fehlender Papiere nicht innerhalb von drei Monaten bewerkstelligt werden, kam er später wieder frei. Am 19. Dezember 2016 tötete der Terrorist in Berlin zwölf Menschen.

Der Entwurf sieht in jedem Fall vor, dass die Zuständigkeit nach spätestens sechs Monaten auf die Ausländerbehörde übergeht, wenn der Bundespolizei eine Abschiebung bis dahin nicht gelungen ist. Doch es geht in der Gesetzesnovelle auch noch um ganz andere Fragen.

Taser-Einsatz und verdeckte Ermittler

Der Entwurf, der aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, erlaubt Beamten der Bundespolizei die Verwendung von Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern. Diese Geräte, die schon in einigen Bundesländern genutzt werden, verschießen Strom-Pfeile, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind. Die elektrischen Impulse sollen einen Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen. Die Spezialeinheit der Bundespolizei – die GSG 9 – hat die Waffe bereits erprobt.

Neu ist auch der Vorschlag, die Bundespolizei solle verdeckte Ermittler in Zukunft auch präventiv einsetzen dürfen. Bisher ist ihr das nur im Zuge von Ermittlungsverfahren gestattet. Denkbar wäre ein solcher Einsatz etwa, um Schleuserbanden auf die Schliche zu kommen.

Das Innenministerium will außerdem, dass eine rechtliche Grundlage für den „finale Rettungsschuss“ in besonderen Situationen wie Geiselnahmen und Terroranschlägen ins Bundespolizeigesetz aufgenommen wird. Die Frage, ob ihren Einsatzkräften dieser gezielte Todesschuss zur Abwehr einer akuten Gefahr – etwa bei Geiselnahmen – gestattet ist, betrifft vor allem die GSG 9.

Für Debatten hatte der Entwurf bisher aus einem anderen Grund gesorgt. In einer früheren Fassung war die Möglichkeit der Verwendungen von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen enthalten gewesen. Dabei können Aufnahmen aus Videokameras sozusagen live mit Gesichtsbildern aus Datenbanken der Polizei abgeglichen werden. Kurz vor Beginn der Ressortabstimmung hatte Seehofer diesen Passus allerdings gestrichen. Innenpolitiker der Union wollen im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass er wieder eingefügt wird. (dpa)



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