Generalstaatsanwalt ordnet sofortige Freilassung Puigdemonts an

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hat die sofortige Freilassung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont aus dem Gewahrsam angeordnet.
Titelbild
Carles Puigdemont in Brüssel.Foto: NICOLAS MAETERLINCK/AFP/Getty Images
Epoch Times6. April 2018

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hat am Freitag die sofortige Freilassung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont aus dem Gewahrsam angeordnet.

Die Entlassung des 55-Jährigen nach zehn Tagen sei gegenüber der Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt worden, erklärte die Behörde. „Über seinen derzeitigen Aufenthaltsort werden keine Angaben gemacht“, hieß es weiter. Vor der Justizvollzugsanstalt in Neumünster warteten zahlreiche Journalisten auf Puigdemont.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hatte eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien am Donnerstagabend wegen des Vorwurfs der Untreue zwar gebilligt, den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen, darunter die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro, aber ausgesetzt. Einen Auslieferungshaftbefehl wegen des von der spanischen Justiz ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Rebellion lehnte das OLG ab.

Puigdemont war am 25. März kurz nach seiner Einreise aus Dänemark von der schleswig-holsteinischen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen worden. Grundlage war ein von einem Gericht in Madrid erneuerter europäischer Haftbefehl. Seitdem befand sich Puigdemont in Neumünster in Gewahrsam. Am Freitag hinterlegte er laut Staatsanwaltschaft die Kaution und teilte seinen künftigen Aufenthaltsort in Deutschland mit.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach einer eigenen Prüfung des Sachverhalts am Dienstag einen Auslieferungshaftbefehl auf Grundlage der spanischen Vorwürfe beim OLG eingereicht. Die Richter entschieden dann am Donnerstagabend, dass diese nach deutschem Recht nur teilweise zulässig sind. Das Puigdemont im Zusammenhang mit Rebellion zur Last gelegte Verhalten sei hierzulande nicht strafbar, teilten sie zur Begründung mit. (afp)



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