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Oberverwaltungsgericht

Urteil in Münster: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung ziehen die obersten NRW-Verwaltungsrichter einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz – vorläufig.

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Peter Boehringer (l.) und Roman Reusch (M.), Mitglieder der AfD, warten mit ihrem Anwalt Christian Conrad (r.) auf das Urteil im Verwaltungsgerichtshof in Münster, Deutschland, am 13. Mai 2024.

Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies am Montag die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten.
Der Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Verfassungsschutz läuft seit mehreren Jahren. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei schließlich im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD ab. Nun bestätigte das OVG diese Entscheidung. (afp/dpa/dl)

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