„Verdacht der politischen Werbung“: Regional-TV droht Bußgeld nach Übertragung von Anti-Corona-Demo

Schikane oder notwendiger Schritt zur Abwehr versteckter politischer Werbung? In Baden-Württemberg droht dem regionalen TV-Sender L-TV ein Bußgeld, nachdem dieser eine Anti-Corona-Demonstration gestreamt hatte. Das Problem sei, dass er dafür Geld genommen habe.
Titelbild
Michael Ballweg während der Demonstration am 16. Mai 2020 (Symbolbild).Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Von 23. August 2020

Der „Hinweis eines Bürgers“ und eine Aussage des Organisators der Initiative „Querdenken 711“, Michael Ballweg, haben die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) des Landes Baden-Württemberg zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens wegen Verdachts der politischen Werbung gegen den regionalen TV-Sender L-TV aus Winnenden veranlasst.

Der Sender hatte eine Kundgebung der Initiative gegen die Corona-Maßnahmen übertragen – und sich offenbar die Sendezeit bezahlen lassen.

Organisator der Corona-Kundgebung sprach selbst von Zahlungen an Regional-TV

Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, hat die LFK ihrer Sprecherin Eva-Maria Sommer zufolge ein Verfahren eingeleitet, nachdem ein nicht genannter Bürger sich „erkundigt“ habe, „ob der Kauf von Sendekapazitäten seitens Organisationen ein normales Prozedere sei“.

Die Anstalt sei dem „Hinweis“ nachgegangen und in einem Video auf dem YouTube-Kanal „Querdenken 711 – Wir für das Grundgesetz“ auf die Aussage des Organisators der Kundgebung, Michael Ballweg, gestoßen, der darin äußerte, er habe für deren Ausstrahlung Sendezeit im Rundfunk eingekauft. Der Software-Entwickler organisiert seit Mitte April in Stuttgart regelmäßig Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen und will am kommenden Samstag (29.8.) in Berlin die bislang größte Kundgebung gegen die Pandemie-Politik der Bundesregierung auf die Beine stellen.

Während Gegner der Kundgebung Ballweg und seinen Mitstreitern vorwerfen, bei den Versammlungen nicht auf Schutzvorschriften zu achten und die Teilnahme politischer Extremisten und Verschwörungsideologen zu billigen, spricht Ballweg von systemischer „Zensur“ und erklärt, dass drei Großkunden seines Unternehmens aus politischen Gründen die Zusammenarbeit mit ihm eingestellt hätten.

Gegenüber SWR erklärten diese hingegen, Ballweg habe von sich aus die von ihnen verwendete Software nicht weiterverwenden wollen und die Vertragsbeendigungen seien bereits vor der Corona-Krise aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.

LFK: „Es geht nicht um den Beitrag von L-TV an sich“

Auch LFK-Sprecherin Sommer weist Vorwürfe zurück, das medienrechtliche Verfahren gegen L-TV sei ein politisch motivierter Einschüchterungsversuch gegen Gegner der Corona-Maßnahmen und Medien, die diesen Raum geben, ihre Thesen zu verbreiten. Sie erklärte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, sie gehe davon aus, dass „jedem Rundfunk-Anbieter das Verbot politischer Werbung bekannt“ sei.

Dieses beschränke sich nicht auf politische Parteien, sondern erstrecke sich auch auf andere Gruppierungen wie die Organisatoren von Demonstrationen, die eine bestimmte politische Position bekanntmachen wollten. Sie versichert, dass es in diesem Fall nicht um den Beitrag an sich gehe, sondern einzig um Zahlungen für die Ausstrahlung:

„Mit dem Verbot politischer Werbung im Rundfunk soll verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen durch Sendezeit Meinungsmacht einkaufen und damit die öffentliche Meinungsbildung bestimmen können.“

Unentgeltliches Streaming ohne Konsequenzen?

Die LFK lizenziert und beaufsichtigt als Medienanstalt den privaten Rundfunk, außerdem weist sie unter anderem Übertragungskapazitäten zu. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist „Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art“ untersagt. Erlaubt sind jedoch „unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich von Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken“.

Hätte der Sender die Kundgebung unentgeltlich gestreamt, wäre die Landesanstalt für Kommunikation des Landes Baden-Württemberg möglicherweise nicht tätig geworden.



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