Verfassungswidrig: Klimaschutzgesetz könnte bald vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden

Die Bundesregierung will sich offenbar gar nicht erst lange mit der Anhörung von Verbänden und Experten aufhalten und das geplante „Klimaschutzpaket“ schnellstmöglich auf den Weg bringen. Kritiker warnen, es könnte ein Schnellschuss in den Ofen sein.
Von 24. Oktober 2019

Schon 2011, als Bundeskanzlerin Angela Merkel unter dem Eindruck der Havarie im AKW Fukushima infolge eines Seebebens vor der japanischen Küste sowie massiv steigender Umfragewerte für die Grünen ihre „Energiewende“ verkündete, argwöhnten Kritiker, man habe es mit einem Schnellschuss zu tun, der in erster Linie auf das Prinzip Hoffnung setze.

Nun, so meint Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel in der „Welt“, soll das „Klimaschutzgesetz“ der Bundesregierung in ähnlicher Weise übers Knie gebrochen und durch das Parlament gepeitscht werden. In diesem Fall seien es die Angst vor den demonstrierenden „Fridays for Future“-Kindern und vor einem möglichen Zerbrechen der Koalition nach dem SPD-Bundesparteitag im Dezember, die für die Geschäftigkeit sorgten.

„Festen Bestandteil des demokratischen Prozesses“ ignoriert

Am kommenden Freitag (25.10.) soll ein ganzes Bündel an Gesetzen in erster Lesung durch den Bundestag gehen – dazu hat das Bundesumweltministerium erst am vergangenen Samstag einen Gesetzesentwurf verschickt, der mehr als 4000 Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Wärme zwingt, am CO2-Emissionshandel teilzunehmen.

Die Panik vor den Schulverweigerern aus der städtischen bürgerlichen Oberschicht ist in der Bundesregierung offenbar so groß, dass man bereit ist, für ein möglichst schnelles Inkrafttreten des Klimapakets sogar die Verbände zu übergehen – auch jene, denen von Gesetzes wegen ein Konsultationsrecht zukommt.

Dies hat nun sogar dazu geführt, dass mitgliederstarke Verbände von BDI über DIHK bis zu den Gewerkschaften einen offenen Brief an die Bundesregierung gerichtet haben, in dem sie dieser vorwerfen, Anhörungen der Länder und Verbände nur noch pro forma durchzuführen, obwohl diese ein „fester Bestandteil des demokratischen Prozesses“ seien. Tatsächlich sei fraglich, „ob eine sachgerechte Aus- und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesregierung anschließend überhaupt leistbar ist“.

Aber auch inhaltlich erntet insbesondere das „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG) harsche Kritik, weil es nach Einschätzung von Experten zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen und planwirtschaftlichen Maßnahme würde, die es dem Staat überlasse, zumindest bis 2026 den Preis für CO2-Emissionsrechte zu bestimmen – und damit eher eine versteckte CO2-Steuer sei als ein realer Handel. Dies zumindest ist der Eindruck des „klimapolitischen Sprechers“ der FDP im Bundestag, Lukas Köhler. 

„Neues Bürokratiemonster“ befürchtet

Das Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin halten die direkte Subvention erneuerbarer Energien, die sich daraus ergäbe, dass mit den Einnahmen aus den Zertifikatsverkäufen ein Teil der Erneuerbare-Energien-Umlage im Strombereich bezahlt werden solle, sogar für verfassungswidrig.

Abgesehen davon sei der „Klimaschutzeffekt“ der CO2-Abgabe auf Benzin und Heizöl zweifelhaft. Der niedrig gehaltene Preis von zehn Euro für einen Ausstoß von einer Tonne CO2 lasse keine Veränderungen im Verhalten der Verbraucher erwarten, erst 2026 sollen die staatlichen Fixpreise fallen.

Dann jedoch sei wieder eine Preisgrenze vorgesehen, diesmal von maximal 60 Euro. Dies sei gegenüber dem Europäischen Emissionshandel systemwidrig, der derzeit nur für Kraftwerksbetreiber und große Industrieanlagen gelte, seine CO2-Minderungsziele aber auch ohne Preisgrenze punktgenau und effizient erfülle.

Zudem ließen Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung – etwa um Härten zu vermeiden – so viel Spielraum, dass, so Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer, ein „neues Bürokratiemonster“ entstehe, das es an Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit fehlen lasse.

MdB Karsten Hilse von der AfD kritisierte das „Klimapaket“ zuvor schon als „unverantwortlich“ und „asozial“. Unter dem Vorwand des Klimaschutzes würden teure Maßnahmen ergriffen, die ohne Einfluss auf das „nur in den Köpfen von Klimaideologen existierende Weltklima“ seien.



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