300.000 Euro Entschädigung für diskriminierten Österreicher - Frau bei Beförderung zu unrecht bevorzugt
Die zu unrechte Bevorzugung von Frauen im Job hat in Österreich ein Nachspiel: Ein Kläger erhält nun 300.000 Euro Entschädigung, wegen Diskriminierung.

Ein Mann hält die Österreich-Flagge.
Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Österreich muss einem Beamten, dem bei einer Beförderung im Verkehrsministerium eine Frau vorgezogen wurde, mehr als 300.000 Euro zahlen.
Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision des Ministeriums kürzlich zurück, die Entscheidung ist somit rechtskräftig, wie die Zeitung „Die Presse“ nun berichtete.
Der Kläger Peter Franzmayr hatte argumentiert, dass er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert worden sei. Der Verwaltungschef der Stadt Wels in Oberösterreich hatte sich 2011 auf einen Spitzenposten im Verkehrsministerium beworben.
Den Zuschlag erhielt aber seine Mitbewerberin Ursula Zechner, obwohl Franzmayr von der Gutachterkommission mit knappem Vorsprung als bester Kandidat eingestuft worden war.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass der Betroffene zu Unrecht übergangen wurde, und auch in letzter Instanz bekam er nun Recht. Der österreichische Staat muss Franzmayr den Verdienstausfall und eine Entschädigung zahlen, insgesamt gut 317.000 Euro.
Es sei „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“, erklärte der Verwaltungsgerichtshof laut dem „Presse“-Bericht.
Die damalige Verkehrsministerin Doris Bures rechtfertigte die Personalentscheidung. Alle drei Kandidaten seien „im höchsten Ausmaß“ geeignet gewesen. Letztlich sei die Entscheidung für Zechner wegen der „massiv bestehenden Unterrepräsentation von Frauen“ getroffen worden, erklärte die SPÖ-Politikerin. Sie hoffe, dass durch die Entscheidung des Gerichts „nicht das Prinzip des Frauenförderungsgebots infrage gestellt“ werde.
Franzmayr ist nun Aufsichtsratsvorsitzender der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag. (afp/so)
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