Französische Regierung überarbeitet Sanktionskatalog für Arbeitslose

Frankreich verändert und ergänzt die Sanktionen für Arbeitslose. Bei unzureichender Suche nach einem Arbeitsplatz sollen die Sanktionen abgestuft werden.
Titelbild
Französische Farmer pflücken Chilischoten in Esplette, Südwest-Frankreich.Foto: Gaizka Iroz/AFP/GettyImages
Epoch Times20. März 2018

Die französische Regierung plant Änderungen bei den Einschnitten für Arbeitslose, die sich nicht an der Suche nach einer neuen Stelle beteiligen oder andere Verpflichtungen nicht einhalten. Das Arbeitsministerium legte Arbeitgebern und Gewerkschaften am Montag einen überarbeiteten Sanktionskatalog vor.

Einschnitte für Arbeitslose, die eine Weiterbildung verweigern, sind demnach künftig nicht mehr vorgesehen. Wer nicht zu einem Termin erscheint, muss mit Kürzungen für zwei Wochen statt für zwei Monate rechnen.

Bei anderen Versäumnissen wie der unzureichenden Suche nach einem Arbeitsplatz sollen die Sanktionen künftig stärker abgestuft werden: Beim ersten Mal soll die Arbeitslosenhilfe für einen Monat ausgesetzt werden, beim zweiten Mal zwei Monate und beim dritten Mal vier Monate. Beim zweiten und dritten Mal soll die Unterstützung zudem nicht nur ausgesetzt, sondern auch dauerhaft gekürzt werden.

Nach bisheriger Gesetzeslage werden die Zuwendungen in solchen Fällen zunächst für bis zu sechs Monate um 20 Prozent gekürzt, dann für bis zu weitere sechs Monate um 50 Prozent. Bis ein Arbeitsloser ganz ohne Unterstützung dasteht, dauert es damit deutlich länger.

Arbeitsministerin Muriel Pénicaud sagte in einem Interview mit der Zeitung „L’Opinion“, den Sozialpartnern seien „Vorschläge“ gemacht worden, die nun mit Arbeitgebern und Gewerkschaften „diskutiert“ würden. (afp)



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