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Vorgehen gegen „Schrottimmobilien“

Ministerium nennt Details zum „Quadratmeterdeckel“ im Bürgergeld

Der „Quadratmeterdeckel“ im Bürgergeld soll künftig von den Kommunen als Obergrenze für die monatlichen Quadratmeter-Mietpreise festgelegt werden, die für Bürgergeld-Haushalte übernommen werden dürfen.

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Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Kommunen sollen künftig einen Maximalpreis pro Quadratmeter für die Mieten von Bürgergeld-Haushalten festlegen können.
„Die kommunalen Träger legen dann selbst im Rahmen der Angemessenheitskriterien einen Maximalpreis pro Quadratmeter fest“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ von Ippen-Media.

Vorgehen gegen „Schrottimmobilien“

Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) will über diesen sogenannten „Quadratmeterdeckel“ gegen überhöhte Kosten der Unterkunft und Sozialleistungsmissbrauch mittels sogenannter „Schrottimmobilien“ vorgehen.
Bisher gelten bei der Zahlung der Miet- und Heizkosten pauschale Obergrenzen, die sich an der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Wohnfläche orientieren.
„In sogenannten Schrottimmobilien wohnen aber häufig sehr viele Bedarfsgemeinschaften auf engem Raum“, erklärte die BMAS-Sprecherin. „Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Quadratmeterpreise.“
Diese sollen durch den neuen Deckel verhindert werden. „Der Deckel müsste von den kommunalen Trägern so gewählt werden, dass er vor allem Extremfälle verhindert, zugleich aber dem jeweiligen regionalen Preisniveau Rechnung trägt“, sagte die Sprecherin. Wenn die Miete von Bürgergeld-Haushalten über der Grenze liegt, können die Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten. (dts/red)

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