Richter: GM haftet nicht für Todesopfer durch defekte Zündschlösser

New York (dpa) - Der größte US-Autohersteller General Motors könnte im Rechtsstreit um defekte Zündschlösser mit tödlichen Unfallfolgen Entschädigungen in Milliardenhöhe entkommen. Richter Robert E. Gerber entschied am Mittwoch (Ortszeit…
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GM kann laut dem Richterspruch in diversen Verfahren, die Millionen zurückgerufene Wagen betreffen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Epoch Times16. April 2015
Der größte US-Autohersteller General Motors könnte im Rechtsstreit um defekte Zündschlösser mit tödlichen Unfallfolgen Entschädigungen in Milliardenhöhe entkommen.

Richter Robert E. Gerber entschied am Mittwoch (Ortszeit) in New York, das Unternehmen könne für die meisten Opfer nicht haftbar gemacht werden. Grund ist die Insolvenz, die der Konzern 2009 durchlaufen hatte.

GM kann laut dem Richterspruch in diversen Verfahren, die Millionen zurückgerufene Wagen betreffen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die aus der Insolvenz hervorgegangene Firma könne nicht für die Fehler ihrer Vorgängergesellschaft verantwortlich gemacht werden.

Wegen einer Fehlfunktion konnten die Zündschlüssel bei Fahrzeugen von GM in voller Fahrt in die Aus-Position springen. Mindestens 84 Unfalltote werden mit diesen Defekten in Zusammenhang gebracht. Laut Klägeranwalt Bob Hilliard wird die Entscheidung von Richter Gerber GM Rechtskosten von sieben bis zehn Milliarden Dollar (6,5 bis 9,3 Mrd Euro) sparen.

„Hunderte Opfer und deren Familien werden heute Abend für immer der Gerechtigkeit beraubt ins Bett gehen“, erklärte Hilliard in einem Statement. GM bade indes in Milliarden und könne den Toten und Verletzten nun möglicherweise den Rücken zuwenden. Die Kläger werfen GM vor, die Zündschloss-Probleme über Jahre verschwiegen zu haben.

(dpa)


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