RKI-Anwälte setzen Terminverschiebung für Verhandlung mit „Multipolar“ durch

Ende April? Mitte Mai? Erst Ende Juli? Oder noch später? Millionen Menschen in Deutschland warten auf die „weitestgehend entschwärzte“ Fassung der RKI-Protokolle. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Terminverschiebung der Verhandlung auf Antrag der RKI-Anwälte zugestimmt.
Titelbild
Das Archivbild zeigt Prof. Dr. Lothar Wieler (l.), den früheren Chef des RKI, und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bei einem Auftritt in der Bundespressekonferenz.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 23. April 2024

Eigentlich sollte die Gerichtsverhandlung um die Entschwärzung der bislang noch in großen Teilen unkenntlich gemachten RKI-Files am 6. Mai 2024 starten, das Urteil wenige Tage später gesprochen werden. Doch nun hat der zuständige Richter am Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden, dass sich das „Multipolar-Magazin“ und mit ihm Millionen Interessierter womöglich bis Juli gedulden müssen. Das hat das Magazin am 22. April unter Berufung auf seine Kanzlei „Partsch & Partner“ bekannt gegeben.

Paul Schreyer, der Mitherausgeber des „Multipolar-Magazins“, besteht darauf, dass die RKI-Protokolle aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 vorgelegt werden – und zwar in einer vollständig lesbaren Fassung. Schreyer beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er verlangt zudem neuerdings auch Einsicht in sämtliche weiteren Protokolle ab Mai 2021. Raue vertritt die Interessen des Robert Koch-Instituts (RKI), das die ungeschwärzten Protokolle seines RKI-Krisenstabs auch nach jahrelangem Rechtsstreit nicht freigeben möchte.

Kanzlei Raue in Terminschwierigkeiten

Das VG sei mit seinem aktuellen Beschluss dem Antrag der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei Raue gefolgt, den Termin „zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme“ zu verschieben, berichtet das „Multipolar-Magazin“. Für das Gericht sei es „glaubhaft“, dass die Kanzlei Raue in Terminschwierigkeiten sei.

Raue habe dargelegt, dass ihre beiden bislang mit dem Streitfall betrauten Anwälte Wolfram Hertel und Arne Dittloff zum 6. Mai „verhindert“ seien – und zwar „wegen Urlaubsabwesenheit“ und wegen „eines weiteren Termins“. Das Gericht habe außerdem Verständnis für deren Argument gezeigt, dass es der 80-köpfigen Kanzlei nicht „zumutbar“ sei, „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs“ weitere Mitarbeiter in den Fall einzuarbeiten.

Nach Informationen von „Multipolar“ hatte die Kanzlei allerdings schon im Januar 2024 davon gewusst, dass das VG ab dem 6. Mai verhandeln wollte. Trotzdem sei der Raue-Antrag auf Terminverschiebung erst vor dem VG gelandet, nachdem „Multipolar“ am 18. März 2024 seinen ersten Artikel über die RKI-Files veröffentlicht hatte.

Bedenkzeit für Terminzusage bis 2. Mai

Für den Auftakt zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme stehe nun das Zeitfenster zwischen dem 1. und 19. Juli 2024 zur Auswahl. Das VG erwarte zunächst bis zum 2. Mai eine Auskunft der Anwaltskanzlei Raue darüber, zu welchem Termin in diesem Zeitabschnitt seine beiden mit dem Fall betrauten Anwälte einsatzbereit wären.

Außerdem habe das VG von der Kanzlei Raue eingefordert, bis spätestens zum 19. Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden“, berichtet das „Multipolar Magazin“.

Lauterbach versprach ungeschwärzte Fassung bis Ende April

Doch wie viel Zeit benötigt das RKI, um eine Fassung vorzulegen, die sowohl dem Recht Schreyers auf Informationspreisgabe als auch den Rechten des RKI und seiner Mitarbeiter entspricht?

Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nämlich am 28. März 2024 versprochen hatte, in „vielleicht vier Wochen“ eine „weitestgehend ungeschwärzte“ Version vorzulegen, habe die Kanzlei Raue nun eine längere Frist ins Spiel gebracht. Sie habe dem Gericht schriftlich mitgeteilt, „dass die von Herrn Bundesminister Lauterbach angekündigte weitestmögliche Entschwärzung und anschließende Zurverfügungstellung der Unterlagen noch im Laufe des Mai erfolgen“ könne. Also womöglich doch erst Ende Mai. Das wäre aber immer noch früher, als es das VG wegen des terminlichen Zugeständnisses an die Kanzlei Raue ermöglichen könnte.

Sollten Lauterbach, das RKI oder Raue doch noch weiter verzögern, könnte es womöglich noch später werden, bis Millionen Leser erfahren, welche Inhalte sich hinter den bislang geschwärzten Passagen verbergen. Die Namen der Beteiligten dürften wegen Persönlichkeitsrechten ohnehin geschwärzt bleiben.

Wenn Masken schützen sollen – und die Daten etwas anderes sagen

Schon die „abgespeckte“ Fassung hatte vor einem Monat für reichlich Aufregung besonders in den sozialen Medien gesorgt. Denn seit ihrem Erscheinen steht fest, dass die fehlende Evidenz eines Schutzes durch Masketragen frühzeitig bekannt war, ebenso wie die möglicherweise verheerenden Auswirkungen von Lockdowns oder das „vermehrte Auftreten von Nebenwirkungen“ bei mRNA-Impfungen.

Letztlich geht es bei der Offenlegung der RKI-Files also nicht nur um die Frage, wer nach dem Wochenende vom 14. und 15. März 2020 grünes Licht für die Risikohochstufung der Corona-Gefahr und damit zugleich den Startschuss für die jahrelangen Grundrechtseinschränkungen und sonstigen Maßnahmen gegeben hatte. Es geht auch darum, inwiefern sich die Politik im Folgenden gegen die wissenschaftliche Expertise ihres eigenen RKI-Krisenstabs entschieden hatte. Und warum die RKI-Mitarbeiter und andere Insider dazu geschwiegen hatten.

Reaktion in Leitmedien verhalten bis despektierlich

Die Berichterstattung in etablierten Medien oder bei Politikern über die Inhalte der „RKI-Files“ ist nach wie vor dünn. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen etwa erkannte wenig Brisanz, dafür aber den Ausdruck „von weiterer Desinformation“. Er vermutete den „Einfluss ausländischer Nachrichtendienste“, um die deutsche Politik in Misskredit zu bringen. Das Magazin „Multipolar“ wurde von „Spiegel“, FAZ und „t-online“ sogleich als „rechts“ eingeordnet.

Dennoch verfehlten die RKI-Files ihre Wirkung nicht ganz. Seit dem Tag ihrer Veröffentlichung melden sich immer mehr Politiker, die sich nun doch für eine Aufarbeitung der Corona-Jahre aussprechen. Eine Bitte um Verzeihung für eigene Versäumnisse und Fehler oder gar persönliche Konsequenzen waren bislang aber nicht zu vernehmen.

Derzeit wird bei SPD, FDP, Grünen und CDU lediglich diskutiert, welches Gremium – eine Enquete-Kommission, ein Bürgerrat oder doch lieber beides – sich mit der Sache befassen soll. Einigkeit herrscht darüber, dass man nicht nach Schuldigen suchen dürfe, sondern den Blick nur nach vorn zu richten habe. Der Tenor: Man habe es ja nicht besser gewusst. Lediglich die AfD, das BSW oder kleinere Splitterparteien wie DieBasis beharren auf einer Aufarbeitung, die für die Verantwortlichen zumindest theoretisch juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte – zum Beispiel per Untersuchungsausschuss.

Die „RKI-Files“

Nach der erfolgreichen, mit großem finanziellem Aufwand betriebenen Klage gegen das RKI hatte das „Multipolar-Magazin“ die Protokolle des RKI-Krisenstabs am 20. März 2024 für jedermann frei zugänglich gemacht. Paul Schreyer rief sämtliche „interessierten Journalisten und Rechercheure“ dazu auf, die Papiere unter die Lupe zu nehmen.

Die in großen Teilen geschwärzte aktuelle Fassung der RKI-Files ist in einer einzigen 355-MB-PDF-Datei unter anderem auf Telegram und auf der Website von Bastian Barucker abrufbar. Das „Multipolar-Magazin“ stellte sie auch in einzelnen Tagesprotokollen auf der Plattform „HiDrive“ zum Herunterladen zur Verfügung. Auf „HiDrive“ sind auch die Stellungnahmen der Kanzlei Raue zu den Schwärzungen einsehbar.



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