442 ausländische Eltern zogen 2015 zu ihren Kindern nach Deutschland

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Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Februar 2016

Im Jahr 2015 wurden 442 Eltern eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt, weil sie zu ihrem vorher eingereisten Kind nachzogen. Das ergab eine Auswertung des Ausländerzentralregisters im Auftrag des Bundesfamilienministeriums auf Anfrage der „Welt“. „Diese Zahl legt eher nahe, dass `Familiennachzug` für unbegleitete Minderjährige eine untergeordnete Rolle spielt“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der „Welt“.

Das Ausländerzentralregister erlaube Aussagen zum Elternnachzug zu Minderjährigen in Deutschland allerdings nur dann, wenn eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt wurde, teilte das Ministerium mit. Am Wochenende war es zu Irritationen über die vom Bundeskabinett beschlossene Regelung im Asylpaket II zur Aussetzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit dem eingeschränkten Schutz für zwei Jahre gekommen. Die vom Kabinett beschlossene Fassung enthält im Gegensatz zu einer früheren Fassung nicht die Festlegung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von der Aussetzung ausgenommen werden, wie es in der SPD verlangt wird.

(dts Nachrichtenagentur)



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