Gutachten: Bundeswehr-Einsatz in Syrien völkerrechtlich zulässig

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Bundeswehr-SoldatenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Dezember 2015

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig. In einem 21-seitigen „Sachstand“ zur „Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen“, der dem „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe) vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, dass das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine „hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien“ biete. Unter anderem die Linke hatte die Rechtmäßigkeit des geplanten Bundeswehr-Einsatzes bezweifelt und sich eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe offen gehalten.

(dts Nachrichtenagentur)



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