Immer mehr Gerichte sprechen Syrern umfänglichen Schutz zu

Im März hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Die Praxis der Gerichte untergräbt nun aber die Bemühungen der Bundesregierung, den Familiennachzug syrischer Flüchtlinge zu beschränken.
Titelbild
Flüchtlinge in einer "Zeltstadt"Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times26. August 2016

Verwaltungsgerichte sprechen Syrern immer öfter den umfänglichen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu. Damit sind diese berechtigt, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe. Die Praxis untergräbt die Bemühungen der Bundesregierung, den Familiennachzug syrischer Flüchtlinge zu beschränken.

Zuletzt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Syrern subsidiären Schutz als Flüchtlingsschutz zugesprochen. Klagen diese gegen die Entscheidung, erkennen viele Gerichte nun die Asylantragstellung als „Nachfluchtgrund“ an, so die Zeitung.

Syriens Regime, so die Argumentation, verfolge auch Menschen, weil sie in Deutschland Asyl beantragt haben; dem Kläger drohe daher bei einer Rückkehr in seine Heimat „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ staatliche Verfolgung, heißt es etwa in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein.

Im März hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Zuvor hatte das Bundesinnenministerium entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht mehr grundsätzlich den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt bekommen.

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Beschränkung des Familiennachzugs. Damit wolle die Bundesregierung Syrer „entmutigen, nach Deutschland zu kommen“. Beck forderte, beim Familiennachzug subsidiär Geschützte und nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge wieder gleichzustellen.

Kritik kommt angesichts der deutlich gestiegenen Zahlen subsidiär Schutzberechtigter auch von der SPD. „Ob das Bamf vom Bundesinnenministerium inoffiziell gedrängt wurde, in diese Richtung Entscheidungen zu treffen, wird sich klären“, sagte Rüdiger Veit (SPD), der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der F.A.Z.

Unklar sei, ob die Entscheidungen mit „ministerieller Billigung“ erfolgten, oder gar aufgrund einer Weisung. Der innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sagte hingegen, die Einschränkung des Familiennachzugs sei „richtig und verantwortungsvoll“.

Die Praxis führt offenbar dazu, dass sich syrische Flüchtlinge vermehrt auf den Weg zurück zu ihren Familien in Anrainerstaaten oder in das Bürgerkriegsland selbst machen. Das berichten Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen. Deutschland unterstützt eine freiwillige Rückkehr nur in die Anrainerstaaten Syriens.

Nach Angaben des Bamf wurden bis Ende Juni nur 17 Anträge syrischer Staatsangehöriger für eine geförderte freiwillige Rückkehr in Anrainerstaaten bewilligt. Zumeist scheitert eine freiwillige Rückkehr an einem fehlenden Visum. Menschen, die unabhängig davon ausreisen, könnten statistisch nicht erfasst werden, heißt es vom Bamf.

(dts Nachrichtenagentur)



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