Innenministerium will Aufenthaltsgesetz verschärfen: Gesetzesentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ eingereicht

Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, dass der Entwurf für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vor einer Woche zur Abstimmung in die Ressorts gegangen ist.
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Flüchtlinge und Migranten warten vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times14. Oktober 2016
Mit einer deutlichen Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes will das Bundesinnenministerium den Druck auf Ausländer erhöhen, die ihre Abschiebung hintertreiben.

Eine Sprecherin bestätigte, dass der Entwurf für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vor einer Woche zur Abstimmung in die Ressorts gegangen ist.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Betroffenen über geplante Abschiebungen künftig nicht mehr vorab informiert werden sollen. Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll von bis zu 4 Tagen auf maximal 14 Tage verlängert werden.

Der Entwurf führt außerdem eine Art Duldung zweiter Klasse ein. Diese „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ soll für diejenigen gelten, die an der Klärung ihrer Nationalität oder der Beschaffung eines Passes nicht mitwirken sowie für Ausländer, deren Herkunftsland die Ausstellung der für eine Ausreise nötigen Dokumente bewusst verschleppt.

Die Vorschläge sind Teil eines umfangreichen Sicherheitspakets, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im August angekündigt hatte. Laut Bundesregierung hielten sich Ende August 210 296 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Rund drei Viertel von ihnen hatten eine Duldung, etwa wegen Krankheit oder weil sie keinen Pass hatten.

Pro Asyl appellierte an die SPD, den Gesetzentwurf zu stoppen. Er sei „inhuman“ und unverhältnismäßig.

(dpa)


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