Justizminister Maas (SPD) offen für Verschärfung der Mietpreisbremse

Maas: "Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die Mietpreisbremse entwickelt." Außerdem solle man "auch nicht davon ausgehen, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will".
Titelbild
WohnhäuserFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Juni 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich offen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gezeigt. An diesem Mittwoch ist die Bremse seit einem Jahr in Kraft, Studien zufolge hat sie bisher noch fast keine preisdämpfende Wirkung gehabt. Maas verteidigte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) sein Gesetz trotzdem.

Er sagte, die Mietpreisbremse sei "ein Paradigmenwechsel". Erstmals bestimme "nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze – im Regelfall darf die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen". Darauf könnten sich Mieter jetzt berufen. Wie bei allen Paradigmenwechseln würde es aber "eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden". Er könne "Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen".

Bisher hält sich ein großer Teil der Vermieter von Wohnungen in begehrten Lagen nicht an die Mietpreisbremse. Maas sagte deshalb der SZ: "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen." Beides fordern Mieterverbände seit Langem.

Denn bei der Mietpreisbremse gibt es bisher Ausnahmen: Die Miete, die der Vormieter bezahlt hat, darf der Eigentümer auch bei einer Wiedervermietung verlangen, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Die Miete des Vormieters steht aber in keiner Wohnungsanzeige, bisher können Wohnungsinteressenten deshalb nicht erkennen, ob die verlangte Miete auch zulässig ist. Außerdem müssen Eigentümer überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation.

Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, bisher keine Strafen befürchten. In diesem Punkt lehnt Maas eine Änderung des Gesetzes jedoch ab. Er sagte: "Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die Mietpreisbremse entwickelt." Außerdem solle man "auch nicht davon ausgehen, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will".

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion