Ministerin Wanka verstieß auf ihrer Webseite gegen das Grundgesetz

Ministerin Wanka verstieß auf ihrer Webseite gegen das Grundgesetz: Aufruf zur Gegendemo war ein Versoß gegen das Sachlichkeitsverbot. Sie rief auf der Homepage ihres Bildungsministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration auf.
Epoch Times27. Februar 2018

Bildungsministerin Wanka rief auf der Webseite ihres Ministeriums 2015 zum Boykott einer AfD-Demonstration auf, die unter dem Motto stand „Rote Karte für Merkel“.

Dies war rechtswidrig, stellte heute das Bundesverfassungsgericht fest. Sie verstieß damit nach Ansicht der Kläger und laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ihre Neutralitätspflicht. Sie schrieb u.a. „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“

„Er gibt kein Recht auf Gegenschlag“, sagte heute der Andreas Vosskuhle, Präsident des Budnesverfassungsgerichtes.

AfD-Spitze ist erfreut

Die AfD-Spitze hat das Karlsruher Urteil zur parteipolitischen Zurückhaltung von Bundesministern mit Freuden aufgenommen.“Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe“, erklärte Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland am Dienstag.

Das Urteil sei ein klares Signal an die Bundesregierung, „ihre vom Steuerzahler bezahlten Ministeriumsstrukturen nicht für politische Agitation gegen die Opposition zu missbrauchen“.

Koparteichef Jörg Meuthen erklärte: „Das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein.“ Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sei „missbräuchlich“ mit ihrer Position umgegangen und gegen die AfD vorgegangen.

Das sei ein „Unding“ gewesen, erklärte Meuthen. (afp)



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