Schleswig-Holstein: Demenzkranke und Migranten sollen leichter wählen können

Mit dem Ziel, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, hat Schleswig-Holstein das Wahlrecht geändert. In Zukunft werden Logos der Parteien auf den Stimmzetteln abgedruckt sein – für leichtere Verständlichkeit.
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Symbolfoto.Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images
Epoch Times12. Juni 2016

Der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel hat Änderungen beim Wahlrecht und Maßnahmen zur Förderung höherer Wahlbeteiligung beschlossen.

Auch Menschen, die unter Betreuung stehen, dürfen in Zukunft wählen. Muster der Wahlunterlagen werden künftig in sogenannter leichter Sprache verfügbar sein, berichtet die DPA. Es gehe um Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenzkranke oder Migranten ohne große Deutschkenntnisse, so Innenminister Stefan Studt (SPD) am Freitag. Bundesweit neu sei, dass auf den Wahlzetteln künftig die Logos der Parteien zu sehen sein werden.

FDP war dagegen

Statt das Wahlrecht zu ändern, sollten die großen Parteien – heute eher nur noch mittelgroßen Parteien – ihre Probleme mit einer besseren Politik ändern, sagte der FDP-Abgeordnete Ekkehard Klug. Die FDP lehnte sämtliche Vorschläge ab.

Die Piraten konnten sich mit ihrem Vorschlag durchsetzen, dass in Zukunft nur noch radierfeste Stifte in Wahlkabinen ausliegen. Ihre Vorschläge für mehr Volksentscheide scheiterten.

Mandatsträger dürfen vor Wahl Schulen besuchen

Bereits letzten Herbst hatte Schleswig-Holstein ein Zehn-Punkte-Papier gegen sinkende Wahlbeteiligungen beschlossen. Dazu gehört, dass zur Landtagswahl am 7. Mai 2017 die wichtigsten Wahlinformationen nicht nur in Deutsch vorliegen werden, sondern auch in Türkisch, Polnisch, Arabisch und Russisch auf der Website des Landeswahlleiters verfügbar sind.

Auf Wahlbenachrichtigungen werde künftig deutlich ein Hinweis auf Vorab-Wahlmöglichkeit gedruckt.

Schulen sollen im Unterricht stärker Politik thematisieren. Damit Mandatsträger auch in den sechs Wochen vor einer Wahl eingeladen werden dürfen, plant das Bildungsministerium einen neuen Erlass.

Mit einer fahrbaren Wahlkabine sollen – so ein weiterer Vorschlag des Parlaments – sollen Bürger erreicht werden, denen der Weg an die Urne am Wahltag zu mühsam ist.

Laut der am Freitag beschlossenen Änderung darf bei Landtagswahlen jetzt jeder wählen, der seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnt. Bisher galt eine Dreimonatsfrist. Weitere Änderung gab es für Kandidaturen und bei der Mehrheitsbildung: Bei Kommunalwahlen muss eine Partei mit über 50 Prozent Stimmanteil auch die Mehrheit der Sitze im Gemeinderat bekommen, berichtete das Hamburger Abendblatt. (rf)



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