Neuer Artikel 2 in der Verfassung: Extremisten verlieren französischen Pass

Am Dienstag stimmte das französische Parlament für eine weitere Änderung in der Verfassung: Der neue Artikel 2 regelt, wie in Frankreich geborenen verurteilten Terroristen die Staatsbürgerschaft entzogen wird.
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François Hollande kündigt in einer Rede drei Tage nach den Parisanschlägen vor dem Kongress (Nationalversammlung und Senat zusammen) an, den IS zu "zerstören".Foto: Thierry Chesnot/Getty Images
Epoch Times10. Februar 2016

Mit knapper Mehrheit hat am Dienstag die französische Nationalversammlung beschlossen, dass Extremisten, die nur die französische Staatsbürgerschaft haben, der Pass aberkannt werden kann: bei 162 Fürstimmen und 148 Gegenstimmen wurde der neue Artikel 2 in die französische Verfassung aufgenommen. Dies geht aus einem Bericht der “ZEIT” hervor.

Präsident François Hollande hatte die Verfassungsreform nach den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris auf den Weg gebracht, bei denen 130 Menschen starben. Gleichzeitig wurde im November der Ausnahmezustand verhängt, der Polizisten erlaubt, Wohnungen zu durchsuchen und Personen festzusetzen.

Terroristen verlieren die französische Staatsbürgerschaft

Einem französischen Bürger die Staatsbürgerschaft zu entziehen, war zuvor nur möglich, wenn dieser die doppelte Staatsbürgerschaft hatte und erst im Laufe seines Lebens Franzose geworden war. Artikel 2 der neuen Verfassung macht es möglich, nun auch einem in Frankreich geborenen Terroristen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Er legt darüber hinaus fest, wie und welche Rechte aberkannt werden dürfen. Dazu zählt auch das Wahlrecht. Fraglich ist, was mit den so zu Staatenlosen gemachten in der Praxis geschehen wird.

Die Abstimmung über Artikel 2 der Verfassung hatte die Meinungen weit auseinander getrieben. Die Sozialisten waren gegen die Aberkennung des Passes. Die aus ihren Reihen stammende Justizministerin Christiane Taubira trat Ende Januar deswegen sogar zurück, berichtet die ZEIT. Dem konservativen Parlamentarier Charles de Courson kamen bei seiner Gegenrede in der Nacht von Montag auf Dienstag die Tränen (EPOCHTIMES schrieb darüber).

Ausnahmezustand verfassungsrechtlich verankert

Am Montag Abend hatten die Parlamentarier unter Abwesenheit von drei Viertel der Stimmberechtigten Artikel 1 verabschiedet, in dem fortan rechtlich gewährleistet wird, dass die Polizei auch ohne Richterspruch Häuser und Wohnungen durchsuchen und die Bewegungsfreiheit der Verdächtigten einschränken kann. Dies ist ein großer Eingriff in bürgerliche Freiheitsrechte.

Seit November ist dieser Ausnahmezustand in einem einfachen Gesetz niedergeschrieben, mit der Abstimmung am Montag Abend rückt Hollande seinem Ziel näher, den Notstand auch verfassungsrechtlich zu sichern. Die Ausnahmeregelung sollte zunächst für 3 Monate gelten. Sie wird nun um weitere drei Monate verlängert, denn der Senat, das Oberhaus des Parlamentes, hat ihr bereits zugestimmt. 316 Senatoren hätten dafür, 28 dagegen gestimmt, meldet die ZEIT. (kf)



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