Bericht: EU und Türkei vereinbaren Auswahlverfahren für Flüchtlingsumsiedlung

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FlüchtlingslagerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Mai 2016

Die EU und die Türkei haben sich auf ein Verfahren zur Auswahl der syrischen Flüchtlinge verständigt, die im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans in EU-Länder umgesiedelt werden sollen. Wie die „Bild“ (Mittwoch) unter Berufung auf eine vertraulich vereinbarte „Standard-Prozedur“ berichtet, sollen vorerst nur Syrer in der EU aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in der Türkei Schutz gesucht haben. Dem Papier zufolge sollen Mädchen und Frauen in Gefahr, Überlebende von Gewalt und Folter sowie kranke und behinderte Flüchtlinge bei der Umsiedlung bevorzugt werden.

Ausgeschlossen werden dagegen Personen, die bereits früher in die EU eingereist sind oder es versucht haben. Flüchtlinge, die für die Umsiedlung ausgesucht werden, müssen sich aber damit einverstanden erklären, dass sie ihr EU-Zielland nicht selbst aussuchen zu können. Wie die „Bild“ weiter berichtet, ist auch das Verfahren für die Umsiedlung detailliert geregelt. Danach werden die ausgewählten Flüchtlinge für das sogenannte 1:1-Verfahren zunächst vom UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) informiert und zu einem persönlichen Interview geladen. Dort müssen sie ihre Papiere vorlegen und genaue Angaben zur Person machen. Die Aufnahme-Länder können von den Betroffenen Fingerabdrücke nehmen und die Daten überprüfen. Kommt es zur Umsiedlung, muss der Aufnahmestaat einen Medizin-Check veranlassen und den Transport organisieren. Nach der Ankunft im EU-Land müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erhalten. Auf Wunsch soll sie danach verlängert werden können.

(dts Nachrichtenagentur)



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