Arbeitgeber: Mindestlohn von zehn Euro frühestens 2023

„Die unverantwortliche Forderung, den Mindestlohn möglichst bald auf zehn Euro anzuheben, ist pure Illusion und jenseits der rechtlich verbindlichen Regeln“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Reinhard Göhner.
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Mindestlohn.Foto: Peter Endig/dpa
Epoch Times29. Juni 2016

Berlin (dpa) – Der gesetzliche Mindestlohn steigt nach Einschätzung der Arbeitgeber frühestens 2023 auf zehn Euro. Im kommenden Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde angehoben, wie die Kommission am Vortag entschieden hatte.

„Die unverantwortliche Forderung, den Mindestlohn möglichst bald auf zehn Euro anzuheben, ist pure Illusion und jenseits der rechtlich verbindlichen Regeln“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Reinhard Göhner, in Berlin. 

„Da die Mindestlohnkommission nach dem Gesetz sich nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert, würde selbst bei einer überdurchschnittlichen Tariflohnentwicklung ein Mindestlohn von zehn Euro in keinem Fall vor dem 31.12.2022 erreicht.“ Unter anderem die Gewerkschaft Verdi hatte gefordert, die Lohnuntergrenze in schnellen Schritten auf zehn Euro anzuheben.

Im kommenden Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde angehoben, wie die Kommission am Vortag entschieden hatte. Für die folgende Anpassung zum 1. Januar 2019 werde dann der Betrag von 8,77 Euro zugrundegelegt, bekräftigte Göhner. Das hatte die Kommission in ihrem Beschluss festgelegt. Der jüngste Abschluss für den öffentlichen Dienst wirkt sich 2019 nicht erneut erhöhend auf den Mindestlohn aus.



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