Nebenwirkungen und Turbokrebs: Fehlende Studien können nichts beweisen

Die Packungsbeilagen der mRNA-Impfungen sind veraltet, sagen Ärzte und fordern eine Aktualisierung. Bis heute ist in vielen Punkten unklar, in welchem Zusammenhang SARS-CoV-2, Long COVID oder die Corona-Impfungen stehen. Das gilt auch für die zeitgleich beobachtete Explosion von Krebsfällen, einschließlich „Turbokrebs“.
einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht trotz geringer Wirkung und vielen Nebenwirkungen
Im Rahmen der informierten Zustimmung fordern Ärzte eine Aktualisierung der Wirkung und Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe gegen Corona.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images
Von 11. März 2023

Die derzeitigen Packungsbeilagen der COVID-Impfstoffe sind „stark veraltet“ und Aussagen der Gesundheitsbehörden teilweise falsch. Dies müsse sich nicht nur die US-amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) vorwerfen lassen, sondern auch das deutsche Äquivalent, das Paul-Ehrlich-Institut, sowie alle, die Aussagen auf Grundlage deren Informationen treffen.

In einer Ende Januar eingereichten Petition kritisiert die „Koalition für eine angemessene Kennzeichnung von Arzneimitteln“ (Coalition Advocating for Adequately Labeled Medicines, CAALM), dass neue klinische Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit bislang nicht aufgenommen wurden. Ebenso fehlten ihnen auf den Beipackzetteln Hinweise auf unerwünschte Ereignisse wie plötzliche Herztode und Lungenembolien.

Die Gruppe um Professorin Linda Wastila von der University of Maryland schlägt insgesamt zehn Änderungen bei der Kennzeichnung von Messenger-RNA-Impfstoffen (mRNA) vor. Die Hälfte davon betrifft die Wirksamkeit, die andere Hälfte die Sicherheit der Impfstoffe:

Zehn Punkte für Öffentlichkeit und Gesundheitswesen

Die Hauptbotschaft der Petition ist, dass die Öffentlichkeit und das Gesundheitswesen über die „neuesten und aktuellsten Informationen verfügen müssen“, schrieb Kim Witczak, Mitglied der Koalition und renommierte Anwältin für Arzneimittelsicherheit, in einer E-Mail an The Epoch Times. Die Menschen hätten das Recht auf eine informierte Zustimmung, fügte sie hinzu.

Konkret heißt es in der Petition, die Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA müsse:

  1. Klarstellen, dass die Phase-III-Studien nicht darauf ausgelegt waren, die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 oder gegen Todesfälle zu ermitteln, und dass sie keine substanziellen Beweise dafür liefern konnten.
  2. Klarstellen, dass der in mehreren zugelassenen Indikationen verwendete […] Endpunkt, um die klinische Wirksamkeit vorherzusagen, nicht validiert wurde.
  3. Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten aus randomisierten Studien der Hersteller zu den aktuellen Boostern ergänzen, die nach Erteilung der Notzulassung vorgelegt wurden.
  4. Ergänzen, dass die FDA eine neue Impfstoffformulierung von Pfizer mit Tris-Puffer [Anm. d. Red.: Omikron-Impfstoff] genehmigt hat, ohne klinische Studien zur Bewertung der Wirksamkeit, Sicherheit oder Bioäquivalenz […] zu verlangen.
  5. Eindeutig erklären, dass eine randomisierte Phase-III-Studie von Pfizer bei schwangeren Frauen (NCT04754594) im Juli 2022 abgeschlossen wurde, aber noch keine Ergebnisse vorliegen.
  6. Darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs von Pfizer gemäß der randomisierten Phase-III-Studie von Pfizer nach zwei Monaten nach der zweiten Dosis nachlässt.
  7. Folgende unerwünschte Ereignisse in den Abschnitt „Unerwünschte Wirkungen“ des Beipackzettels aufnehmen: Multisystemisches Entzündungssyndrom (MIS) bei Kindern, Lungenembolie, plötzlicher Herztod sowie neuropathische und autonome Störungen.
  8. Folgende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der reproduktiven Gesundheit und dem Stillen in den Abschnitt „Nebenwirkungen“ des Beipackzettels aufnehmen: verminderte Spermienkonzentration, starke Menstruationsblutungen sowie Nachweis von Impfstoff-mRNA in der Muttermilch.
  9. Häufigkeitsangaben für klinische und subklinische Myokarditis ergänzen.
  10. Studienergebnisse zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen in Tabellen mit Statistiken darstellen, wie dies auch bei nicht schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen der Fall ist.

Studie abgeschlossen, Ergebnisse verschwiegen?

In ihrer Petition führen Wastila, Witczak und Kollegen für jeden Punkt weitere Begründungen auf. Beispielsweise haben viele Gesundheitsbeamte einschließlich der FDA und führende Vertreter von Pharmaunternehmen behauptet, die Wirksamkeit der Impfungen sei ausreichend bewiesen. Nach und nach mussten sie zugeben, dass sie weder gegen Übertragung noch Infektionen, schwere Verläufe oder Todesfälle in angegebenem Maß wirken.

Zu Punkt sieben heißt es in der Begründung: Diese unerwünschten Ereignisse sind entweder kritisch oder tödlich. Die Beweise für solche unerwünschten Ereignisse basierten zudem alle auf Studien, die von US-Bundes- oder Landesgesundheitsbehörden finanziert wurden, sprich von amtlichen Quellen.

Für Prof. Wastila besonders wichtig ist Punkt fünf. Gegenüber The Epoch Times sagte die Fachfrau für Pharmakotherapie und Arzneimittelpolitik: „Wir glauben, dass dies zum Teil daran liegt, dass die Ergebnisse so schlecht sind.“

Eine andere Möglichkeit sei, dass Pfizer nicht darüber berichte, „weil die Stichproben [zu] klein sind.“ – Statt der beabsichtigten 4.000 Schwangeren konnte Pfizer lediglich 350 Teilnehmer finden. Andererseits reichten für die Zulassung des angepassten Impfstoffs (Punkt drei) Studien an acht Mäusen.

Insbesondere die ersten fünf Forderungen weisen jedoch auch daraufhin, dass bestimmte Informationen weiterhin unbekannt sind oder verschwiegen werden. Mit anderen Worten: Jegliche Ausführungen zu diesen Punkten und damit verbundenen Zusammenhängen – sowohl von Impfbefürwortern als auch von Impfgegnern – sind unbegründet und nicht nachweisbar.

Nebenwirkungen: Alles eine Frage der Definition?

Die Koalition hatte bereits im Juli 2021 eine Petition eingereicht. Ziel war die Verhinderung der Vollzulassung, solange keine ausreichenden Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen. Die FDA lehnte die Petition am 23. August 2021 ab, demselben Tag, an dem die Corona-Spritzen von Pfizer die uneingeschränkte FDA-Zulassung erhielten. Ein Hauptgrund für die Ablehnung durch die FDA war, dass den Änderungsanträgen eine wissenschaftliche Grundlage fehlte.

„Die Referenzen für diese [neue Petition] stammen fast alle von Pfizer, Moderna, der FDA, der CDC oder aus hochkarätigen, von Fachleuten geprüften Manuskripten“, erklärte Prof. Wastila. „Ich glaube also nicht, dass sie diese Behauptung [wieder] aufstellen können.“ Sie räumte jedoch ein, dass jeder die Bedeutung eines unerwünschten Ereignisses anders interpretieren kann.

Dennoch haben die Hersteller die Definition von Impfnebenwirkung der FDA übernommen. Demnach ist „jedes unerwünschte medizinische Ereignis im Zusammenhang mit der Anwendung eines Arzneimittels beim Menschen unabhängig davon, ob es als arzneimittelbedingt angesehen wird oder nicht“ als Nebenwirkung zu betrachten.

Mit anderen Worten: Kausale Zusammenhänge müssen nicht nachgewiesen werden, um in die Liste der Nebenwirkungen aufgenommen zu werden. Das bedeutet, dass in den zitierten Studien beschriebene Fälle als Impf-Nebenwirkungen angesehen werden müssen.

Bislang hat die FDA lediglich den Eingang der Petition bestätigt. Auf Anfrage von Epoch Times reagierten weder die Behörde noch die Impfhersteller Moderna und Pfizer. „Ich würde gerne glauben, dass unsere Petition von der FDA ernsthaft in Erwägung gezogen wird“, schrieb Witczak an The Epoch Times. Ihre Kollegin ergänzte: Wenn die FDA einen Teil der Petition aus wissenschaftlichen Gründen ablehnt, „würde sie ihren eigenen Positionen und Analysen widersprechen“.

Turbokrebs: (K)eine Folge der Impfung?

Ebenfalls im Widerspruch zu den Zahlen stehen Aussagen über sogenannten Turbokrebs im Zusammenhang mit den Impfungen. Unter Berufung auf „einen Mitarbeiter einer großen Krankenkasse mit bundesweit mehr als zwei Millionen Versicherten“ heißt es, dass sich die Zahl der Krebspatienten seit 2020 etwa verdreifacht habe.

Auffallend sei, dass alle Erkrankten geimpft wären und am häufigsten Lungenkarzinome vorkämen. Auch einige Ärzte berichten von vermehrter Tumorbildung nach COVID-19-Impfung. Epoch Times konnte diese Informationen nicht unabhängig bestätigen.

Das Statistische Bundesamt berichtet Anfang Februar 2023 hingegen von einem Tiefststand der stationären Krebsbehandlung im Jahr 2021. Anzumerken ist allerdings, dass nicht alle Patienten sofort behandelt werden – und dass Lungenkarzinome im Regelfall tödlich verlaufen, weshalb auf eine belastende Behandlung mitunter verzichtet werde.

Gegen eine Häufung aufgrund der bisher bekannten Ursache, das Rauchen, spricht zudem der Rückgang des Tabakabsatztes. Das schließt einen Anstieg der Krebszahlen aus anderen Gründen jedoch nicht aus. Statistisch erfasst werden diese aber nicht. Entsprechende Studien sind ebenfalls (noch) nicht verfügbar.

Letzteres bestätigte auch Dr. Angela Spelsberg, Leiterin des Tumorzentrums Aachen. In Bezugnahme auf die Petition an die FDA schrieb sie, „dass die mRNA-Covid-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna nicht auf ihr karzinogenes, mutagenes oder Fertilitäts-Risiko untersucht wurden.“ Dies sei im Rahmen weiterer Studien dringend geboten. Bisher könne man jedoch keine fundierten Aussagen treffen.

Verschwörungstheorien zu Nebenwirkungen

Damit ist zwar einerseits der zeitliche Zusammenhang zu (mRNA-) Corona-Impfungen ausreichend, um den sogenannten Turbokrebs als Nebenwirkungen einzustufen. Auch einem Hinweis auf der Packungsbeilage stünde damit fachlich nichts entgegen. Andererseits verbietet die Studienlage jegliche Aussagen über Kausalitäten beziehungsweise ihre Abwesenheit.

Insofern müssen Impfgegner sich in diesem Punkt gefallen lassen, als Verschwörungstheoretiker zu gelten. Das Gleiche gilt jedoch auch für Impfbefürworter, einschließlich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die auf ihrer Website auf die Frage „Kann die Corona-Schutzimpfung Krankheiten wie Krebs verursachen?“ ohne jegliche Quellenangabe antwortet: „Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. In den durchgeführten Studien zur Untersuchung des Impfstoffs wurde ein solcher Zusammenhang nicht festgestellt.“

Das ist angesichts der Aussagen der Petition und von Dr. Spelsberg nur logisch. Was nicht untersucht wurde, kann auch nicht festgestellt werden. In diesem Zusammenhang sind auch Impfempfehlung für Krebspatienten wie die des Leibniz-Instituts für Infektionsbiologie mindestens kritisch zu hinterfragen.



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