Österreich: Debatte um Verpflichtung zur „Stopp Corona“-App – Strache warnt vor „Stasi-Methoden“

Eine Tracking-App namens „Stopp Corona“, für die in Österreich das Rote Kreuz wirbt, soll helfen, eine neuerliche Ausbreitung des Virus infolge der Lockdown-Erleichterungen zu verhindern. Ex-Vizekanzler HC Strache ist besorgt um die Privatsphäre der Bürger.
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Foto: JACK GUEZ/AFP über Getty Images
Von 6. April 2020

Nutzbringende Erfindung oder Einstieg in chinesische Verhältnisse? Die „Stopp Corona“-App, deren Entwicklung von der Privatstiftung des Versicherungskonzerns UNIQA finanziert worden ist und die vor allem vom Roten Kreuz offensiv beworben wird, sorgt derzeit in Österreich für hitzige Debatten.

Während Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die Verwendung der App sogar zur gesetzlichen Pflicht machen wollte – eine Forderung, von der er mittlerweile wieder abrückte -, warnt Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor „Stasi-Methoden der DDR“.

App soll Risiken des Wiederhochfahrens in Österreich abfedern

Stein des Anstoßes ist eine App, die nach Darstellung des Roten Kreuzes dazu beitragen soll, die Infektionskette der Corona-Infektionen schnellstmöglich zu unterbrechen. Der Nutzer der App – oder eines ebenfalls angebotenen Schlüsselbundes für Nicht-Smartphone-Besitzer – solle demnach mittels eines „digitalen Handshakes“ abspeichern, mit wem er im Laufe der vorangegangenen 48 Stunden in Kontakt getreten war.

Sinn der Übung: Sollten sich bei einem der Teilnehmer an dem Treffen Corona-Symptome zeigen oder der Arzt eine Infektion feststellen, würden alle gespeicherten Kontakte nach einer Meldung bei der App darüber in Kenntnis gesetzt. Diese werden dann zur Selbstisolation aufgefordert. Außerdem sollte dieser den Besuch eines Arztes anfordern.

Die Nutzung der App könnte die Identifikation möglicher Infizierter erleichtern und beschleunigen, und damit auch die Veranlassung entsprechender Maßnahmen. Gerade im Gegenzug zur angekündigten Lockerung der Shutdown-Maßnahmen in Österreich könnte auf diese Weise soziales Leben wiederhergestellt werden, ohne dass dies mit dem Risiko eines neuerlichen exponentiellen Wachstums der Ansteckungen verbunden wäre.

Aufbewahrung und Nutzung der „Stopp Corona“-Daten soll zeitlich befristet sein

„Wenn evident ist, dass wir die Menschen schützen können und jeder Kontakt festgehalten wird, dann sage ich dazu Ja“, antwortete Sobotka auf die Frage des Nachrichtenmagazins „profil“, ob er sich vorstellen könnte, die Nutzung der App zur Rechtspflicht für jedermann zu machen. Probleme bezüglich des Datenschutzes sehe er nicht, sofern die Verpflichtung zeitlich befristet bleibe und eine „Sunset-Klausel“ ein Außerkrafttreten vorsehe.

Auch die Klubchefin der Grünen im Nationalrat, Sigrid Maurer, verteidigte die Idee. Sie sehe darin keine Sammlung von Bewegungsdaten, sondern lediglich ein „Safe Tracking zum Schutz der Bürger“. Auch die Betreiber der App selbst versichern, dass die „pseudonymisierten“, also nicht vollständig anonymen Daten keine Identifikation ermöglichen. Man erfasse für die Dauer von 30 Tagen eine Mobiltelefonnummer, kenne aber sonst nur eine einzigartige Nutzerkennung (UUID), die aber nicht mit anderen Daten verknüpft sei.

Pseudonymisierte Daten haben es jedoch, wie das Rote Kreuz selbst einräumt, an sich, dass ein Personenbezug legal herausgefunden werden könne – wenn auch nur „unter außergewöhnlichen und seltenen Umständen“, wenn man also sprichwörtlich „alle Register ziehe“.

Strache: Am Ende sind die Daten halt da

Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache reicht diese Möglichkeit jedoch aus, um die App als möglichen Türöffner hin zu einem gläsernen Bürger und einem Überwachungsstaat zu qualifizieren. Dass die Daten legal nur in begrenztem Umfang verwendet werden dürften und nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht werden müssten, ändere nichts an der Tatsache, dass sie im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung ohne Zustimmung des Bürgers in fremde Hände gelangten – und damit bei Bedarf dort auch vorhanden wären.

„Metternich lässt grüßen. Den Allmachtsphantasien der ÖVP sind offensichtlich leider keine Grenzen gesetzt“, schreibt Strache auf Facebook. Kein Datensatz sei zu hundert Prozent sicher, gibt der designierte DAÖ-Spitzenkandidat für die Wiener Gemeinderatswahlen zu bedenken. „Anonymisierung folgt Regeln, und die ursprünglichen Daten gibt es eben. Das erinnert an Stasi-Methoden der DDR. Was folgt als Nächstes?“

Umfassendes Betretungsrecht der Polizei?

Strache forderte einen „Schulterschluss aller Parteien zum Schutz der Privatsphäre unserer Bürger“. Er sprach sich gegen Tracking der Bürger unter dem Banner der Pandemie-Bekämpfung aus und gegen regierungsamtliche Vorgaben, wie viele Personen sich in einem privaten Haushalt aufhalten dürften.

Der jüngste, bis 13. April befristete Erlass des Sozialministeriums, der am Samstag (4.4.) verkündet wurde, enthält konkretisierte Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. Demnach werden Treffen in einem geschlossenen Raum untersagt, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.

Um die Einhaltung der Norm zu überwachen, würden Polizeibeamten de facto Befugnisse eingeräumt, die eine Beeinträchtigung der Privatsphäre nach sich zögen, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen dürften – meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber dem ORF.

Rotes Kreuz: App wird auch ohne Verpflichtung gut angenommen

Auch aus den Oppositionsparteien im Nationalrat kommt Kritik an Forderungen nach einer verpflichtenden Benutzung der Corona-App. „Überschießende und unverhältnismäßige Verfassungsänderungen, die in den Hinterzimmern der Regierung formuliert werden und vom Parlamentspräsidenten verkündet werden“ befürchtet der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried.

Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak fordert, die Nutzung der App müsse freiwillig bleiben. Auch FPÖ-Klubchef Herbert Kickl warnt vor einem drohenden „totalitären Bespitzelungs- und Überwachungsstaat“, zu dem die ÖVP die Ängste der Menschen nutze.

Auch das Rote Kreuz selbst hält eine Zwangs-App für nicht erforderlich. „Wir glauben an die Freiwilligkeit. Zwang ist immer ein schlechter Motivator“, sagte Bundesrettungskommandant Gerry Foitik laut „Oberösterreichischen Nachrichten“. Die App werde auch so bereitwillig genutzt. Innerhalb einer Woche hätten 180.000 Menschen das „Stopp Corona“-Tool freiwillig heruntergeladen.

Einer von ihnen ist auch Sobotka selbst. Am Sonntag rückte er in der ORF-Parlamentssendung „Hohes Haus“ von seiner ursprünglichen Forderung ab und erklärte: „Wir bleiben auf dem Weg der Freiwilligkeit.“ Er warb jedoch gleichzeitig für die freiwillige Nutzung der App.



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