WTO-Ausschluss, westliche Info-Offensiven: Wie man China für Corona zur Rechenschaft ziehen könnte

Ein US-Völkerrechtsexperte kommt zum Schluss, dass das KP-Regime in China durch sein Gebaren in der Corona-Krise schuldhaft internationales Recht verletzt hat. Betroffene Staaten könnten, sollte Peking den Schaden nicht ersetzen, in angemessener Form reagieren.
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Völkerrechtsexperte James Kraska kommt zu dem Schluss, dass das chinesische Regime durch systematische Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus gültigen völkerrechtlichen Vereinbarungen rechtswidrig gehandelt habe und deshalb ersatzpflichtig für den Schaden sei, den es durch die Corona-Krise verursacht habe.Foto: iStock
Von 24. März 2020

In einem Artikel für das Fachblog für nationale Sicherheit „War On The Rocks“ befasst sich der US-Völkerrechtsexperte James Kraska vom Stockton Center für Völkerrecht am U.S. Naval War College mit der Frage, ob das Regime in Peking mit seinem Vorgehen in der Corona-Krise internationales Recht verletzt hat – und wie man China in diesem Fall zur Verantwortung ziehen könnte.

Kraska sieht seit dem ersten Auftreten der Seuche eine Vielzahl an Handlungen oder Unterlassungen vonseiten des Regimes, die völkerrechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen, denen Peking selbst zugestimmt hatte.

Im Wesentlichen geht es dabei um Verpflichtungen aufgrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften, die in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2005 alle 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) binden. Zu diesen gehört es unter anderem, unverzüglich Informationen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen über Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, pathogene Mikroorganismen oder Infektionskrankheiten, die potenzielle internationale Implikationen haben könnten. Bezüglich des Ziels der Einhegung von Infektionskrankheiten wurden 2005 die ursprünglich sechs explizit genannte Seuchen umfassende Aufzählung um mehrere weitere ergänzt, explizit auch um SARS oder Formen der menschlichen Grippe, die einem neuen Subtyp zuzuordnen seien.

Internationale Gesundheitsvorschriften nennen klare Verpflichtungen inklusive Fristen

Artikel 6 der Bestimmungen fordert von den Mitgliedstaaten „ausführliche, rechtzeitige, akkurate und ausreichend detaillierte“ Information an die WHO, sobald eine solche potenzielle Gefahr für die öffentliche Gesundheit auftritt – insbesondere im Zusammenhang mit den Bestimmungen im zweiten Annex zur Verhütung von Pandemien. Die Rede ist von einer 24-Stunden-Frist ab Kenntnisnahme. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, an gemeinsamen Untersuchungsprojekten zur Auswertung der Risiken teilzunehmen.

Das Regime in Peking ist zentralen Verpflichtungen aus diesem Dokument mehrfach nicht nachgekommen. Dies begann bereits in der Zeit von Mitte Dezember 2019 bis Mitte Januar 2020, als sich abzeichnete, dass ein Berichten zufolge erstmals bereits im November in Wuhan aufgetretenes Virus nicht nur in einem begrenzten Rahmen festzustellen war.

Im gesamten Zeitraum bis zum chinesischen Neujahrsfest am 25. Januar hatte das Regime nachgewiesenermaßen absichtlich falsche Angaben über den Ausbruch gegenüber seiner Bevölkerung gemacht. Schon Mitte Dezember konnte das Aufkommen einer neuen, Grippe-ähnlichen Erkrankung zu Arbeitern und Kunden des „Huanan Seafood Wholesale Market“ in Wuhan zurückverfolgt werden, wo auch exotische und wilde Tierarten gehandelt werden.

Am 26. Dezember erstmals von neuem Coronavirus die Rede

Erstmals soll in chinesischen Quellen am 26. Dezember über Aussagen eines anonymen Labortechnikers berichtet worden sein, der von einem neuen Coronavirus berichtet hatte, das strukturell jenem von SARS zu 87 Prozent ähnlich sei und Krankheiten auslöse. Am 30. Dezember sprach der später verstorbene Ophthalmologe Li Wenliang in einem Onlinechat das vermehrte Auftreten eines SARS-ähnlichen Erregers in einem Onlinechat an.

Lokale Gesundheitsbehörden sprachen zwar von einer „Lungenentzündung mit unklarer Ursache“, die vermehrt aufgetreten sei, Li und mehrere seiner Kollegen wurden jedoch verhaftet, zum Schweigen verdonnert oder zum Widerruf ihrer Angaben gezwungen. Am 1. Januar warnte die Polizei über die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua davor, „Gerüchte“ zu erfinden, zu verbreiten oder ihnen Glauben zu schenken.

Zwar wurde der „Markt für Meeresfrüchte“ in Wuhan mittlerweile geschlossen, dennoch unterdrückte das Regime Informationen über die immer häufiger auftretende Krankheit und ihre mögliche Ursache. Obwohl bis 22. Januar bereits 17 Menschen am neuen Coronavirus verstorben und mehr als 570 infiziert waren, vertuschte das Regime das Ausmaß der Bedrohung und erklärte, es gäbe keine weiteren Infektionen.

Erst nach 1700 Infektionen die WHO offiziell informiert

Noch bis Mitte Januar, nachdem der Nicht-Mitgliedstaat Taiwan bereits Maßnahmen ergriffen hatte, hatte man behauptet, eine Übertragung von Menschen zu Menschen sei unwahrscheinlich. Dies hatte auch die städtische Gesundheitskommission von Wuhan am 31. Dezember mitgeteilt und von einer saisonalen Grippe gesprochen, die „verhinderbar und kontrollierbar“ wäre. Erst am 14. Februar informierte das Regime offiziell die WHO, nachdem bereits 1700 Mitarbeiter der Gesundheitsdienste infiziert worden waren. Bereits am 1. Februar schrieb die „New York Times“:

In kritischen Augenblicken entschieden sich die Regierungsbeamten, Geheimhaltung und Ordnung höher zu veranschlagen als die sich zuspitzende Krise offen ansprechen – um öffentliche Besorgnis und eine politische Blamage zu vermeiden.“

Mittlerweile hatte der Ausbreitungsgrad der Seuche jenen von SARS erreicht, und der Umgang mit der Epidemie unterschied sich kaum von jenem des chinesischen Regimes im Jahr 2003. Statt eine Ausbreitung zu verhindern und unnötige Todesfälle zu vermeiden, konnte sie Platz greifen und hat mittlerweile menschliche und wirtschaftliche Schäden in 150 Staaten verursacht, die in Billionenhöhe gehen.

Statt zu reagieren wurde eine Katastrophe zugelassen

Trotz anderslautender Verpflichtungen hat das Regime in Peking weder die WHO binnen 24 Stunden über die drohende Gefahr informiert noch Angebote der Weltgesundheitsorganisation (im Januar) und des US-amerikanischen Seuchenschutzzentrums CDC (im Februar) wahrgenommen, gemeinsam eine epidemiologische Untersuchung durchzuführen. In keinem der Fälle wurde eine Begründung genannt.

Die WHO hat das Regime dennoch später für seine Zusammenarbeit gewürdigt – kritische Beobachter meinten, dass neben den erheblichen Geldmitteln, die aus Peking an die WHO fließen, auch die Dankbarkeit dafür eine Rolle gespielt haben könnte, überhaupt irgendwelche sinnvollen Informationen geliefert bekommen zu haben.

James Kraska kommt zu dem Schluss, dass das Regime durch systematische Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus gültigen völkerrechtlichen Vereinbarungen rechtswidrig gehandelt habe und deshalb ersatzpflichtig für den Schaden sei, den es dadurch verursacht habe.

China hätte die Chance gehabt, durch rechtzeitiges und gebotenes Handeln die Zahl der Infizierten um bis zu 95 Prozent zu drosseln. Stattdessen habe das Regime eine globale Ansteckungskette entstehen lassen, die zu einer Katastrophe ungeahnten Ausmaßes führte. Gemäß Artikel 31 der internationalen Statuten über die Verantwortlichkeit von Staaten für die Folgen rechtswidrigen Verhaltens wäre China damit haftbar.

Klage vor internationalem Gerichtshof aussichtsarm

Gegen seinen eigenen Willen kann ein Staat zwar nicht vor ein internationales Gericht gestellt werden – und angesichts der Tatsache, dass China ein ständiges Mitglied des UN-Weltsicherheitsrates mit Vetorecht ist, wären Versuche dieser Art auch zum Scheitern verurteilt. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass das Regime tatsächlich seine Schuld anerkennt und von sich aus Reparationen leistet.

Geschädigte Staaten könnten dennoch, so Kraska, angemessene Maßnahmen unterhalb der Ebene von Gewalt oder Drohung mit Gewalt setzen, um das Regime in Peking zur Rechenschaft zu ziehen.

Diese Maßnahmen müssen auch nicht einmal einen direkten Bezug zum Handeln der Führung mit Blick auf die WHO haben. Sie könnten sogar bis zu einem gewissen Grad die Souveränität des Landes missachten.

China aus UN-Gremien abwählen?

Eine Option wäre beispielsweise die Abwahl Chinas aus Vorstandsgremien internationaler Organisationen. So sitzt Peking derzeit etwa vier von 15 UNO-Organisationen vor.

Auch eine Suspendierung der Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) wäre ein denkbarer Schritt. Es könnten über eine gewisse Zeit die Luftfahrtverbindungen nach China eingestellt werden, westliche Medien könnten ins Land senden und es wäre sogar zulässig, nach Wegen zu suchen, um die Zensur-Firewall des Regimes zu umgehen.

Ziel der Maßnahmen könnte es sein, die eigene Bevölkerung in ganz China über die Unfähigkeit und den korrupten Charakter der KPCh aufzuklären, über die aggressive Politik des Regimes gegenüber seinen Nachbarn – oder eben über die Verantwortung des Regimes für die Ausbreitung einer globalen Pandemie.

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