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Sondervermögen

Bundeswehr-Aufrüstung: Bundestag stimmt für Grundgesetzänderung

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Eine Übung im Rahmen der Bundeswehr-Grundausbildung.

Foto: Frank May/dpa/Archivbild

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin der Änderung des Grundgesetzes zur Einrichtung des geplanten Bundeswehr-Sondervermögens zugestimmt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde durch die Zustimmung auch der Unionsfraktion erreicht.
Für die Grundgesetzänderung stimmten in namentlicher Abstimmung 567 Abgeordnete. Es gab 96 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Schon vor der Abstimmung hatten mehrere Koalitionsabgeordnete angekündigt, sie würden gegen das Sondervermögen stimmen. Abgelehnt wurde die Grundgesetzänderung zudem vor allem von Parlamentariern der Linksfraktion und der AfD.
Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll Defizite bei der Ausrüstung der Bundeswehr abbauen. Dies hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Ende Februar kurz nach Kriegsbeginn zugesichert. Geplant ist etwa die Anschaffung moderner F-35-Kampfjets, neuer Korvetten für die Marine sowie von Nachfolgern für den Schützenpanzer Marder und den Truppentransporter Fuchs.

Reaktion aus Moskau

Russland hat unter Anspielung auf die Nazi-Zeit eine „Wiederbewaffnung“ Deutschlands angeprangert. Die Pläne der Bundesregierung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr „werten wir als eine weitere Bestätigung, dass Berlin auf dem Weg zu einer erneuten Wiederbewaffnung ist“, sagte Außenamtssprecherin Maria Sacharowa am Freitag in Moskau. „Wir wissen nur zu gut, wie das enden kann.“
Die Äußerungen lassen sich als Anspielung auf das Wiederaufrüstungsprogramm Nazi-Deutschlands in den 1930er Jahren unter Adolf Hitler deuten. (afp/dl)

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