FDP fordert geordneten Ausstieg aus dem Corona-Ausnahmezustand

Nach Ansicht der FDP hinterlässt die scheidende Bundesregierung ein Knäuel an Corona-Regelungen, die an einem Ausnahmezustand hängen. Es solle "verfassungsrechtliche Normalität" geschaffen werden.
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Marco Buschmann.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa
Epoch Times11. Juli 2021

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, noch bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause ein Konzept für den geordneten Ausstieg aus Sonderregelungen in der Corona-Pandemie vorzulegen.

Sonst drohe, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nur deswegen nicht aufgehoben werden könne, weil seit März 2020 „ein nur schwer überschaubares Gewirr von Regelungen entstanden ist“, die an einen solchen Ausnahmezustand anknüpften, heißt es in einem Papier der FDP-Bundestagsfraktion.

„Oberste Pflicht in einer jeden Ausnahmesituation ist es, zum Normalzustand zurückzukehren, sobald dies möglich ist“, fordern die Liberalen. Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Epidemische Lage „Dreh- und Angelpunkt“

Nach Ansicht der FDP hat die Regierungskoalition die epidemische Lage von nationaler Tragweite trotz schwerwiegender Gegenargumente wie Inzidenz, Lage in den Krankenhäusern oder auch der Impfquote verlängert. Das lasse die Vermutung zu, dass sie diesen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand nur deswegen fortsetze, weil sein Ende erhebliche Auswirkungen auf andere Regelungen hätte.

„Bei der Debatte um die Beendigung des Corona-Ausnahmezustandes ist die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite Dreh- und Angelpunkt. Union und SPD haben es unnötig kompliziert gemacht, von dieser wieder in den Normalzustand zurückzukehren“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur.

Gesetzlicher Übergangszeitraum

Die FDP fordert, noch vor der Bundestagswahl reinen Tisch zu machen und „Fesseln“ zwischen den einzelnen Regelungen zu lösen, insbesondere mit einer sicheren Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen. So sollte eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes („§28a“) nicht „schematisch an das Vorliegen der epidemischen Lage anknüpfen“.

Niedrigschwellige Maßnahmen wie Hygienekonzepte, Maskenpflicht oder Maßnahmen bei einem lokalen Ausbruchsgeschehen – sogenannte einfache Schutzmaßnahmen, die nicht tief in Grundrechte eingreifen – sollten bereits unterhalb der Schwelle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden können.

Für die Planungs- und Rechtssicherheit im Gesundheitswesen sollte zudem die Fortgeltung bestimmter Regelungen für einen Übergangszeitraum gesetzlich angeordnet werden.

„Es müssen Regelungen identifiziert werden, die dem Gesundheitssystem angesichts der großen Sonderlasten Planungs- und Rechtssicherheit verschaffen. Diese müssen durch parlamentsgesetzliche Anordnung so lange fortgelten, wie es nötig ist“, so Buschmann. „Das gilt etwa auch für Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz oder im Familienpflegezeitgesetz, die Fragen der sozialen Sicherung betreffen.“

„Achsen der Gewaltenteilung“ verschoben

Das gehe aber nicht über Nacht. „Der Deutsche Bundestag kann auch jederzeit während der Sommerpause zusammenkommen und Gesetzesentwürfe beraten. Die FDP-Fraktion jedenfalls steht dafür bereit“, so Buschmann.

Die FDP sieht es grundsätzlich kritisch, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Folge einer Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitgehende Verordnungsermächtigungen erhält. „Während sonst Verordnungen vor allem Gesetze konkretisieren, ist hier besonders problematisch, dass dem BMG pauschal erlaubt wird, abweichende Regelungen von Parlamentsgesetzen anzuordnen“, heißt es in dem Papier. Die FDP kritisiert dies, weil „die Achsen der Gewaltenteilung zwischen Parlament und Exekutive“ verschoben würden. (dpa)



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