Postgeheimnis? Paketboten dürfen bei Drogen-Verdacht künftig Sendungen öffnen

Im Lockdown floriert der Onlinehandel wie nie zuvor. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, geht davon aus, dass dies auch für den Versand von Drogen oder Sprengmitteln gilt. Künftig dürfen Paketboten bei zureichendem Verdacht auch Sendungen öffnen.
Von 15. Februar 2021

Im Zeichen von Corona stehen offenbar auch Abstriche beim Postgeheimnis bevor: Wie der „Focus“ berichtet, hat der Bundestag am Freitag (12.2.) grünes Licht für einen Gesetzesentwurf gegeben, der Boten privater Paketdienste die Möglichkeit geben soll, unter Umständen in Eigenregie Sendungen zu öffnen.

Gibt es „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass sich etwa Drogen in einem Paket befinden, dürfte ein Bote dies selbst prüfen, ohne zuvor die Polizei einschalten oder einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss abwarten zu müssen.

Aufgeflogene Darknet-Plattform soll auch Umschlagplatz für Drogen gewesen sein

Exakte Zahlen darüber, wie hoch die Zunahme des Versands illegaler Inhalte wie Drogen, verschreibungspflichtiger Medikamente, Waffen oder Sprengmittel seit Beginn der Corona-Pandemie zu beziffern sei, wurden durch die Bundesregierung nicht genannt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), erklärte jedoch: „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt.“

Es ist auch erst etwa einen Monat her, seit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein spektakulärer Schlag gegen einen illegalen Online-Marktplatz gelungen war, der über einen Server gelaufen sein soll, der in einem Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel stand. Wie der „Business Insider“ berichtete, soll der Niederländer Herman X. diesen 2013 gekauft und darin den sogenannten „Cyberbunker“ eingerichtet haben.

Bis dato konnte nach Ermessen Polizei eingeschaltet werden

Darüber sei neben Seiten von Wikileaks und der Plattform „Pirate Bay“ auch ein Darknet-Marktplatz gelaufen, über den 500.000 Nutzer und mehr 2.400 Verkäufer Drogen, Falschgeld und Kreditkartendaten im Wert von 140 Millionen Euro ausgetauscht haben sollen. Am 11. Januar wurde ein 34-jähriger australischer Staatsbürger als mutmaßlicher Betreiber der Plattform an der deutsch-dänischen Grenze verhaftet.

Dies soll erst die Spitze des Eisbergs sein, meint Daniela Ludwig: „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen.“

Die am 12. Februar beschlossene Änderung des Postversandgesetzes stelle deshalb einen „wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität“ dar.

Bis dato durften Paketzusteller und Postdienste nur dann Briefe und Pakete öffnen, wenn diese als „unanbringlich“ galten, also weder Absender noch Empfänger eruiert werden konnten. Zeigte sich ein verdächtiger Inhalt, durften die Exekutivbehörden eingeschaltet werden.

Bundestagssitzung vom 12. Februar 2021, Handel mit inkriminierten Gütern

In dieser Sitzung wurde über das Problem beraten, hier die Debatte:

Bei „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ darf ein Paket geöffnet werden

Künftig sind Postdienstleister hingegen sogar verpflichtet, Pakete der Polizei zu melden, wenn sich beim Öffnen ein verdächtiger Inhalt zeigt. Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Berechtigt, die Sendung zu öffnen, sind Paketdienst-Mitarbeiter mit Inkrafttreten des Gesetzes, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorhanden sind, die den Verdacht auf einen illegalen Inhalt begründen. Auffälliger Geruch ist ein möglicher Ansatz. Neben Drogen sollen die Dienste auch Waffen, Sprengmittel oder Doping-Präparate im Auge haben.

 

 



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