Überlebenskampf in Sachsen: Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer könnte Grünen über 5-Prozent-Hürde helfen

Die Grünen kamen bei den letzten Landtagswahlen in Sachsen mit 5,7 Prozent der Stimmen nur knapp über die 5-Prozent-Hürde. Ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer könnte ihnen bei der nächsten Wahl im Jahr 2019 helfen, wieder in den Landtag einzuziehen.
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WahlFoto: iStock
Von 25. Mai 2018

Das Schicksal der Grünen in Sachsen hängt seit der letzten Landtagswahl (31. August 2014) in Sachsen an einem seidenen Faden. Mit 5,7 Prozent blieben sie mit acht Sitzen im Parlament. Sie verloren allerdings für sie wichtige 0,7 Prozentpunkte an Wählerstimmen, so die Statistik des Landes. Die Wahlbeteiligung lag bei schwachen 49,1 Prozent der Wahlberechtigten. Das war 2014. CDU und SPD bildeten eine Koalition.

Dann kam die Bundestagswahl im September 2017 und brachte eine Veränderung mit sich: Die AfD überholte die CDU bei den Zweitstimmen als stärkste Kraft in Sachsen, wenn auch knapp. Der amtierende Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) trat von seinem Posten und dem des Landesparteichefs zurück und übergab beide Ämter an Michael Kretschmer (CDU).

Bundesweit erreichten die Grünen mit 8,9 Prozent zwar ein mageres Plus von 0,5 Prozentpunkten, in Sachsen fiel die Partei jedoch um 0,3 Prozentpunkte auf 4,6 Prozent, wie der  Bundeswahlleiter veröffentlichte.

Was könnte dies für die nächste Wahl, die des 7. Sächsischen Landtags, die voraussichtlich im Sommer 2019 stattfindet, bedeuten? Einen weiteren Abrutsch könnten die Grünen in Sachsen vermutlich politisch nicht überleben. Dann würden sie das Schicksal von FDP und NPD teilen, die bei der 2014-Wahl nach herben Verlusten an der 5-Prozent-Hürde scheiterten.

https://www.youtube.com/watch?v=r7Fm5FRx4MQ

Grüne Sachsen fordern Ausländer-Wahlrecht

Vor diesem Hintergrund forderte nun die Fraktion Bündnis 90/Grüne im Sächsischen Landtag das Kommunalwahlrecht für dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer.

Gemeint sind damit nicht die in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund, denn die haben ihr staatsbürgerlich verbrieftes Wahlrecht. Gemeint sind damit auch nicht die EU-Bürger, die laut dem Vertrag von Maastricht (1992, Gründung der EU) an ihrem Hauptwohnsitz – egal in welchem EU-Land – an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen (Unionsbürgerschaft zusätzlich zur Staatsbürgerschaft).

Dies wird allgemein als größter Schritt der europäischen Integration betrachtet, wogegen Kritiker dies wohl als größten Schritt in Richtung eines europäischen Einheitsstaates betrachten.

Gemeint sind jene Ausländer in Deutschland, die sogenannten Drittstaaten angehören und über ein „unbefristetes Aufenthaltsrecht“ verfügen: „Mit der Anknüpfung des Wahlrechts an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wollen wir sicherstellen, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorhanden sind“, erklärte Petra Zais, die Migrationssprecherin der Grünen in Sachsen in einer Pressemitteilung.

Wer schon seit vielen Jahren hier lebt, arbeitet, Steuern zahlt und Familien gegründet hat und damit zum Gemeinwesen beiträgt, soll auch das Recht haben, mit zu entscheiden.“

(Petra Zais, Migrations-Politikerin, Grüne, Sachsen)

Zuvor forderte die Grünen-Sprecherin noch, dass „dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer in den sächsischen Städten und Gemeinden wählen gehen dürfen und gewählt werden können“.

Die Kommunalwahlen finden in Städten, Gemeinden und Landkreisen statt und bestimmen die Wahlen zu den Gemeinde- und Stadträten, den Bürgermeistern und Landräten usw. und ermöglichen damit die politische Einflussnahme einer Partei an der Basis der Bevölkerung.

Der Gesetzentwurf der Grünen steht am Donnerstag, 31. Mai, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung der Landtagssitzung, wie Zais bekannt gab.

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