Australisches Gericht bestätigt Urteil gegen Kardinal Pell: „Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen“

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Kardinal George Pell ist der höchstrangige Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.Foto: Erik Anderson/AAP/dpa
Epoch Times21. August 2019

Ein australisches Gericht hat die Gefängnisstrafe gegen den Kurienkardinal und früheren Vatikan-Finanzchef George Pell wegen Kindesmissbrauchs bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria in Melbourne wies am Mittwoch die Berufungsanträge des 78-Jährigen ab. Die Richter bestätigten damit ein Urteil erster Instanz.

Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen“, sagte Richterin Anne Ferguson über den Kardinal.

Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben.

Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben. Im folgenden Jahr soll er sich erneut an einem der Jungen vergangen haben.

Im März wurde Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Kardinal ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Er galt lange Zeit als einer der mächtigsten Männer im Vatikan – und als Vertrauter von Papst Franziskus.

Pell ging in Berufung

Pell hat die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen und Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Im Berufungsverfahren Anfang Juni argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.

Die Verurteilung basierte überwiegend auf der Aussage eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.

Die Richter in Melbourne urteilten nun aber mit einer Mehrheit von zwei zu eins Stimmen, dass der Zeuge als äußert glaubwürdig einzustufen sei. Er sei kein „Lügner“ oder „Fantast“.

Pells Anwälte hatten auch angebliche Verfahrensfehler angeführt, um die Verurteilung des Kardinals zu kippen. Diese Anträge wurden von den drei Richtern einstimmig zurückgewiesen.

Pell äußerte sich in einer von der katholischen Kirche veröffentlichten Stellungnahme „enttäuscht“ über das Urteil. Seine Anwälte wollen nun prüfen, ob sie vor Australiens High Court ziehen. Experten hatten dem Kardinal im Berufungsverfahren gute Chancen eingeräumt.

Australiens Premierminister Scott Morrison erklärte am Mittwoch, die Gerichte hätten „ihre Arbeit“ gemacht. Er kündigte an, dem Kardinal solle ein australischer Ehrenorden entzogen werden.

Der Fall Pell hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die katholische Kirche ist einer Reihe von Ländern wegen Kindesmissbrauchs durch Priester und andere Geistliche unter Beschuss geraten. (afp)



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