ADAC übt scharfe Kritik an automatischer Erfassung von Autokennzeichen

Der ADAC hat eine mögliche automatische Erfassung von Autokennzeichen massiv kritisiert.
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ADACFoto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times22. November 2018

Der ADAC hat eine mögliche automatische Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten massiv kritisiert.

Der Vizepräsident des Autofahrerclubs für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite immer mehr Diesel-Fahrverbote verhängt werden, gleichzeitig aber unverhältnismäßige und technisch kaum machbare Überwachungsszenarien vorgeschlagen werden.“

Aus Sicht des ADAC sei ein „Kennzeichen-Scanning“ kein verhältnismäßiger Lösungsansatz. „Ein automatisiertes Erfassen von Kennzeichen stellt Autofahrer unter Generalverdacht, ist datenschutzrechtlich problematisch und technisch kaum umsetzbar. Hier kann aus unserer Sicht nur eine Einzelüberwachung das Mittel der Wahl sein – wie es etwa auch bei Alkoholkontrollen der Fall ist.“

Es sollten alle Anstrengungen vor allem auf die Vermeidung von Fahrverboten gerichtet werden, erklärte Becker: „Dazu gehört, dass es sehr schnell zur Umsetzung von Hardwarenachrüstungen kommt, damit die Autos sauberer und weitere Fahrverbote vermieden werden.“

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ermöglicht eine automatisierte Nummernschild-Erfassung zur Kontrolle der Fahrverbote. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Die Opposition und Datenschützer hatten die Pläne kritisiert.

Das Bundesverkehrsministerium hatte sich am Mittwoch gegen Vorwürfe gewehrt. Die Bundesregierung schaffe lediglich den rechtlichen Rahmen für die Automatisierung bereits bestehender Kontrollmöglichkeiten, sagte ein Sprecher in Berlin.

Der Bund mache den Kommunen damit ein Angebot, es gehe nicht um die bundesweite Einführung des Verfahrens. Zuständig für die Kontrollen seien die örtlichen Behörden. Zudem gehe es nur darum, Verstöße gegen Fahrverbote für ältere Diesel festzustellen, die Daten müssten dann „unverzüglich“ gelöscht werden. (dpa)



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