Justizministerin will Insolvenzantragspflicht bis 2021 aussetzen

Ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Foto: picture alliance / dpa/dpa
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag zu befreien.
„Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen“, sagte Lambrecht der „Bild“ (Samstagausgabe). Die weitere Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei kündigte an, dass die CDU/CSU im Bundestag den Vorschlag der Ministerin mittragen werde. Allerdings sei eine Verlängerung bis ins neue Jahr aus Sicht seiner Fraktion zu lang.
„Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können. Vor allem brauchen wir aber schnell die Vorschläge des BMJV [Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz] für Restrukturierungen. Das ist noch wichtiger“, sagte Frei zu „Bild“.
Nach Informationen von Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker greift die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht ein, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus beruht oder keine Aussichten bestehen, dass eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit beseitigt wird. „Die Voraussetzung einer Aussetzung der Antragspflicht wird grundsätzlich vermutet, soweit der Schuldner am 31. Dezember 2019 (noch) nicht zahlungsunfähig war“, erklärte er. (dts/sua)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





