„Wollen Sie Zwangsarbeit in Ihrem Kaffee?“ – Was Unternehmen und Verbraucher wissen sollten

Unbewusst werden Verbraucher täglich zu Komplizen von Zwangsarbeit. Fast immer bleibt ihnen verborgen, unter welchen Bedingungen eingekaufte Produkte hergestellt und importiert wurden. Die EU will das ändern.
Fairtrade oder Zwangsarbeit?
Fairtrade oder Zwangsarbeit? (Symbolbild).
Von 10. Oktober 2022

„Wollen Sie Zwangsarbeit in Ihrem Kaffee?“ Diese Frage stellte die Vorsitzende des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anna Cavazinni, in ihrem Newsletter vom 16. September. Zuvor war ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht worden, der das Inverkehrbringen sowie die Ausfuhr von Produkten verbieten soll, in deren Wertschöpfungs- und Lieferkette Zwangsarbeit nachgewiesen wurde.

„Millionen von Menschen weltweit sind von Zwangsarbeit betroffen. Die von ihnen hergestellten Produkte landen oft in unseren Supermarktregalen, was europäische Verbraucherinnen und Verbraucher zu unfreiwilligen Komplizen macht“, begründet Cavazzini die notwendige Regelung, die sie ins Europäische Parlament eingebracht hat, wie die Zeitung „nd“ berichtete.

Laut einem Bericht vom September 2022, der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den USA veröffentlicht wurde, werden weltweit rund 50 Millionen Menschen in „moderner Sklaverei“ gehalten. Darin heißt es: „Jeden Tag sind 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Diese absolute Zahl bedeutet, dass auf 1.000 Menschen in der Welt 3,5 Menschen in Zwangsarbeit tätig sind.“ Die Hälfte der weltweit 15,1 Millionen Menschen, die Zwangsarbeit verrichten, leben in Asien und im Pazifikraum.

„Menschliche Maultiere“

Im afrikanischen Kongo wird beispielsweise Kobalt – der wichtigste Bestandteil für die Batterie-Herstellung – abgebaut, und zwar durch Kinderhände. Mit primitiven Werkzeugen müssen Kinder aus extremer Armut in dunklen unterirdischen Tunneln in Minen arbeiten. Das ergaben jahrelange Recherchen von Professor Siddharth Kara und Dr. Roger-Claude Liwange, Experten für Zwangsarbeit.

Einige der Kinder wurden beim Einsturz eines Tunnels getötet, andere waren gelähmt oder erlitten schwere Verletzungen durch Unfälle. 2019 reichte die Menschenrechtsorganisation International Rights Advocates für 14 Familien vor dem US-Bezirksgericht in Washington eine Sammelklage ein. Die von der Organisation eingereichten Klagen richteten sich gegen die IT-Top-Unternehmen wie Apple, Microsoft und Tesla.

Eines der betroffenen Kinder wurde mit neun Jahren Minenarbeiter. Es musste als eine Art menschliches Maultier Taschen mit Kobaltsteinen schleppen, für einen dreiviertel Dollar pro Tag. Eines Tages stürzte der Tunnel ein. Das Kind wurde von Kollegen zwar aus dem Tunnel gezerrt, aber dann allein gelassen. Erst als seine Eltern von dem Unglück erfuhren, eilten sie zum Unfallort. Der Junge ist von der Brust abwärts gelähmt und wird nie wieder laufen können.

Menschenrechtsanwalt Terry Collingsworth erklärte, dass er während seiner 35 Jahre noch keinen derart „extremen Missbrauch unschuldiger Kinder in großem Umfang“ erlebt habe. Der Anwalt wurde bereits 1988 im Rahmen seiner Untersuchungen direkter Zeuge von Kindersklaverei. Damals besuchte er als Teppichhändler getarnt einen indischen Unternehmer. Dieser erklärte ihm, dass es flinker Kinderhände bedürfe, um die feinen Knoten für die erlesensten Teppiche zu knüpfen.

Stricken, bis die Hände bluten

Ein der Epoch Times vorliegender Bericht gibt Einblicke in das erschütternde Schicksal einer 50-jährigen chinesischen Falun-Dafa-Praktizierenden. Als sie am Ende ihrer Haftzeit entlassen wurde, gelang ihr die Flucht nach Deutschland. Um ihre Identität zu wahren, wird sie in diesem Artikel Jane genannt – ihr wahrer Name ist der Redaktion jedoch bekannt.

Jane wurde 2001 in China verhaftet, weil sie in ihrem Büro einen Flyer über Falun Dafa liegen ließ. Die Lebensbedingungen während der Haft beschreibt sie als unmenschlich. Mit über 20 Personen musste sie dicht gedrängt auf einem 2 x 5 Meter gemauerten Bett mit Betonoberfläche schlafen. Am Tag gab es zwei Mahlzeiten, die nicht ausreichten, um satt zu werden. „Im Gemüse befanden sich oft Würmer“, schildert sie.

Während ihrer Haft musste Jane stricken. Alle drei Tage einen Pullover oder fünf Paar Handschuhe an zwei Tagen. Geld bekam sie dafür nicht. „Dass ich noch nie gestrickt hatte, war der Gefängnisleitung egal. Manchmal musste ich bis in die Nacht arbeiten. Meine Hände bekamen vom Reiben mit den Stricknadeln Blutblasen, ich musste aber trotzdem weiter arbeiten“, erinnert sie sich.

Manchmal mussten die Gefangenen mit Pinzetten Fusseln von Pullovern schlechterer Qualität entfernen, „damit sie gut aussehen und hochwertig erscheinen“. Ein anderes Mal bestand Janes Arbeit darin, auf Einweg-Essstäbchen kleine Zettel mit der Aufschrift „bereits desinfiziert“ zu kleben, obwohl dies nicht der Fall war. Im Gegenteil. Jane beschreibt den Zustand der Stäbchen als äußerst unhygienisch.

Die Arbeitszeit dauerte vom Morgengrauen bis um Mitternacht. Lohn gab es dafür nicht. Wie Jane berichtete, wurden die Waren für den Export hergestellt. Während ihrer Haft wurde Jane mit Elektroschocks gequält und auf andere grausame Weise misshandelt. Die älteste Falun-Dafa‑Praktizierende, die sie im Arbeitslager gesehen hat, war 74 Jahre alt. „Sie war nach erlittener Folter halbseitig gelähmt“, erinnert sich Jane.

Wirksamkeit noch unklar

Mit ihrem geplanten Gesetz nimmt die EU weder besondere Wirtschaftszweige noch konkrete Länder ins Visier. Aufgrund der bekannten Menschenrechtsverletzungen in China dürfte Produkten aus diesem Land jedoch eine besondere Rolle zukommen. Westliche Staaten und Menschenrechtsorganisationen werfen Peking unter anderem die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren und der Falun-Dafa-Praktizierenden vor.

Ob das von der EU geplante Vorgehen ein wirksames Instrument zur Abschaffung der Zwangsarbeit ist, bleibt abzuwarten. Fraglich ist, ob betroffene Länder die Produktionsbedingungen bereitwillig offenlegen. Die ILO äußerte sich zu dem Gesetzesvorhaben gegenüber der Epoch Times nicht, da es sich noch im Prozess befindet und viele Details noch nicht abschließend geklärt sind. „Die ILO nimmt darauf keinen aktiven Einfluss, es sei denn, sie wird darum von den Mitgliedsstaaten gebeten“, hieß es von der Organisation.

Die Generalzolldirektion Bonn wollte sich zu der Frage, wie die geplante EU-Verordnung beim Zoll umgesetzt werden kann und wie praktikabel solch eine Richtlinie ist, nicht äußern. Ähnlich reagierte Amazon. Die internationale Handelsplattform, gegen die im März 2022 Vorwürfe wegen Zwangsarbeit von Zulieferern erhoben wurde, bat um Verständnis, dass sie sich nicht zu der geplanten EU-Richtlinie äußert.

IHK setzt auf Handelsabkommen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Lobbyverband für klein- und mittelständische Unternehmen, sieht das EU-Vorhaben kritisch, auch wenn Zwangsarbeit ein „klares No-Go“ sei. „Die Unternehmen arbeiten im Sinne der ehrbaren Kaufleute intensiv daran, Geschäftsbeziehungen nachhaltiger und global diversifizierter aufzustellen“, so DIHK-Präsident Peter Adrian gegenüber Epoch Times.

„Anstelle den Unternehmen aber überbürokratische Handelsregeln in diesen außenwirtschaftlichen Krisenzeiten aufzubürden, sollte die EU die enormen Anstrengungen der Wirtschaft im Bereich Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten konkret unterstützen“, erklärt Adrian weiter und plädiert für konkrete Kriterien, die mit internationalen Handelspartnern vereinbart werden. Vor allem in Lateinamerika und im Indopazifik müssten Handelsabkommen mit Hochdruck vorangetrieben werden. International ausgehandelte Regeln würden für EU-Unternehmen Wettbewerbsnachteile und Bürokratie verhindern und Rechtssicherheit schaffen, so Adrian weiter.

Was bisher über die EU-Vorgaben bekannt ist

Wird der Verdacht erhoben, dass Produkte in ihrer Wertschöpfungskette mit Zwangsarbeit in Verbindung kamen – sei es bei der Ernte oder Abbau von Rohstoffen, bei der Herstellung oder Verpackung – soll es zu weiteren Untersuchungen kommen. Zuständig hierfür sind Behörden, die von den EU-Mitgliedsstaaten benannt werden müssen. Sie sollen mit allen erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden, um die Verordnung durchzusetzen.

Die notwendigen Ermittlungen umfassen unabhängige und nachprüfbare Informationen über die Risiken, dass Zwangsarbeit im Produktionsprozess eingesetzt wurde; von anderen Mitgliedstaaten übermittelte Informationen über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten; Stellungnahmen Dritter einschließlich der Zivilgesellschaft sowie Informationen darüber, ob ein Unternehmen die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Zwangsarbeit in seinen Wirtschaftstätigkeiten und Lieferketten anwendet oder nicht. An den EU-Grenzen fällt diese Aufgabe den Zollbehörden zu.

Das geplante Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Datenbank für Risikobereiche und -produkte, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen könnten, vor.

Was geschieht bei Verstößen?

„Wenn die Behörden festgestellt haben, dass ein Produkt in Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es weder in der EU verkauft noch aus der EU ausgeführt werden“, heißt es von der EU-Kommission. Befindet sich das Produkt bereits auf dem Markt, muss es vom betreffenden Unternehmen vom Markt genommen und auf eigene Kosten verwertet werden.

Der damit verbundene „starke Abschreckungseffekt“ bietet laut EU-Kommission einen Anreiz, dass die Unternehmen die Richtlinien einhalten. Befolgt ein Unternehmen die Entscheidung eines Mitgliedstaats im Rahmen dieser Verordnung nicht, muss es ferner mit Strafen nach nationalem Recht rechnen.

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den nächsten Monaten im Parlament und im EU-Rat diskutiert.

Innerhalb von 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung sollen von der EU Leitlinien veröffentlicht werden, die Hilfestellungen für die Erfüllung der den Unternehmen obliegenden Sorgfaltspflichten sowie Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten. 24 Monate nach seinem Inkrafttreten soll die Verordnung ihre Gültigkeit entfalten.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 65, vom 8. Oktober 2022.



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