Bundestag: AfD will NetzDG aufheben

Die AfD hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, nach den Wahlen im Bundestag gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorzugehen. Nun haben die entsprechenden Parlamentarier einen Gesetzentwurf eingebracht.
Titelbild
Bundestag während der Abstimmung über das NetzDG, Juni 2017.Foto: screenshot/youtube
Epoch Times21. November 2017

Die AfD im Bundestag will dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Kampf ansagen, berichtet die „Junge Freiheit“. Am Montag habe die Fraktion im Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den das kurz vor der Sommerpause verabschiedete NetzDG aufgehoben werden soll.

Die Partei begründete ihre Initiative damit, dass der Widerstreit der Meinungen in der öffentlichen Debatte eines der konstituierenden Elemente des demokratischen Verfassungsstaates sei.

Konkurrenz zu traditionellen Medien

„Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke im Internet haben sich neben den Zeitungen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitere Plattformen zum Meinungsaustausch entwickelt, die die traditionellen Medien nicht nur ergänzen, sondern zu ihnen in Konkurrenz treten“, heißt es laut JF in dem Gesetzentwurf.

Und weiter: „Im Gegensatz zum gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem sich durch parteipolitische Verflechtungen auszeichnendem Verlagswesen sind die sozialen Netzwerke durch finanzielle und politische Unabhängigkeit gekennzeichnet.“

Schwerer Eingriff in freie Meinungsäußerung

Das NetzDG sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung, denn soziale Netzwerke würden im Vergleich zu den traditionellen Medien einen freien, ungefilterten Meinungsaustausch ohne Moderation oder Zensur erlauben, heißt es weiter.

„Aufgrund nicht legaldefinierter Begriffe wie ‘Haßkriminalität’ oder ‘strafbare Falschnachrichten’, die aus der öffentlichen Debatte bekannten Ausdrucken wie ‘Hatespeech’ oder ‘Fake News’ entlehnt wurden, besteht eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“, habe die AfD kritisiert.

„Unsägliche Hinterlassenschaft“ der GroKo

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte gegenüber der Jungen Freiheit, dass das Internet-Zensurgesetz eine der „unsäglichsten Hinterlassenschaften der jetzt noch geschäftsführenden Großen Koalition“ sei, mit dem die Meinungsfreiheit in Deutschland in unzulässiger Weise eingeschränkt werde.

Das von der Bundesregierung geplante „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) wurde schon von zahlreichen und namhaften deutschen Rechtswissenschaftlern als verfassungs- und europarechtswidrig eingestuft.

In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hieß es noch vor der Verabschiedung des Gesetzes: „Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Trotz Bedenken verschiedenster Experten wurde das Gesetz am 30. Juni in der Anwesenheit von rund 50 Abgeordneten im Parlament beschlossen.

Fraktionen müssen Farbe bekennen

Die AfD hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, das Gesetz rückgängig zu machen, sobald sie in den Bundestag eingezogen sei. „Dieses Wahlversprechen lösen wir nun ein“, betonte Braun gegenüber JF.

„Grüne, Linkspartei und FDP, aber auch Abgeordnete der CSU hätten seinerzeit das Internetzensurgesetz kritisiert, fährt der Politiker fort, nach der Wahl sei es aber für sie kein Thema mehr gewesen.  „Wir wollen die übrigen Fraktionen nun zu einem Bekenntnis zwingen. Stehen sie zur Meinungsfreiheit oder wollen sie am Ungeist von Heiko Maas festhalten“, sagte er gegenüber JF.

(mcd)



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