Bundestagswahl 2017: Das Selfie mit dem Wahlzettel ist verboten
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Sofern man erwischt wird ist der Wahlzettel ungültig.
Die Wahlverordnung wurde Anfang April den aktuellen Erfordernissen angepasst. Hinzugefügt wurde in der neuen Wahlverordnung im § 56 Absatz 2 / Satz 1 die Formulierung „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“
Ebenfalls wurde ergänzt, dass Wähler „zurückzuweisen [sind], wenn sie „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt“ haben.
So erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der dpa: „Wer erwischt wird, darf seinen Wahlzettel nicht abgeben.“
So solle das Recht auf Privatsphäre der Wähler geschützt werden, es soll erschwert werden, Wähler unter Druck zu setzen. Auch der Handel mit Stimmen soll unterbunden werden.
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