Rückholungsklage: Offenbacher IS-Kämpfer Deniz B. will nach Hause geholt werden
Er ging zum IS, um für ihn zu kämpfen. Nun sitzt er im Nord-Irak in Haft und will zurück nach Deutschland.

Anhänger der Terror-Miliz Islamischer Staat in Syrien
Foto: Getty Images
„Aus unserer Sicht ist die Bundesrepublik verfassungsrechtlich verpflichtet, unseren Mandanten nach Deutschland zurückzubringen.“
Aus der deutschen Staatsbürgerschaft ergebe sich eine Pflicht zum Handeln, auch aus anderen Grundrechten, so die Anwälte laut „Hessenschau“.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Klageeingang, der in den Bereich des Konsularrechts mit seinen Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern im Ausland falle.
Es ist der erste Fall einer Klage auf Rückholung eines IS-Kämpfers nach Deutschland, wie der Gerichtssprecher bestätigte. (sm)
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