"Schwarzwald-Rambo" Yves R. zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Ortsschild von Oppenau ist während der laufenden Fahndung nach dem flüchtigen Yves R. am 17. Juli 2020 in Oppenau, Deutschland, zu sehen.
Foto: Alexander Scheuber/Getty Images
+++Update 19. Februar+++
Am 19. Februar wurde der sogenannte „Schwarzwald-Rambo“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilt das Landgericht Offenburg am Freitagmittag.
Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an.
Ein Gutachter attestierte Yves R. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Er sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an. Während des Verfahrens legte R. ein Geständnis ab.
Er erklärte, dass er in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet habe, weil er befürchtete, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.
Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Vor der Kontrolle der Hütte habe er schon länger im Schwarzwald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen.
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Die Hütte, in der der flüchtige Yves R. Unterschlupf gesucht hat, steht am 17. Juli 2020 am Stadtrand von Oppenau, Deutschland.
Foto: Alexander Scheuber/Getty Images
R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern
Verhandlung steht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen
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