Anklage und Verteidigung legen Revision ein
Prozess gegen Ballweg geht in die Verlängerung
Das Landgericht Stuttgart hat im Fall Michael Ballweg ein Urteil gefällt, doch der Rechtsstreit ist nicht vorbei.

Michael Ballweg, Gründer der Gruppe Querdenken-711, trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift „Freiheit besteht aus Mut“, als er am 2. Oktober 2024 zum Beginn seines Prozesses vor dem Landgericht Stuttgart eintrifft.
Foto: Thomas Kienzle/AFP über Getty Images
Nach dem Urteil im Fall des Gründers und Organisators der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Wie das Landgericht Stuttgart am Freitag mitteilte, wird die Entscheidung damit vorläufig nicht rechtskräftig. Die Kammer werde die schriftlichen Urteilsgründe nun innerhalb von 15 Wochen ab der Urteilsverkündung absetzen. Danach hätten die Verfahrensbeteiligten einen Monat Zeit dazu, die Revision zu begründen.
Ballweg wurde vergangene Woche vom Vorwurf des Betrugs in 9.450 Fällen freigesprochen. Einzig im Zusammenhang mit seiner Steuererklärung 2020 als Unternehmer der Softwarefirma „Media Access GmbH“ wurde Ballweg in zwei Fällen der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 19,53 Euro für schuldig befunden. Hier beließ es das Gericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt aber bei einer Verwarnung.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen vollständigen Freispruch. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat Ballweg Anspruch auf Entschädigung für seine monatelange Untersuchungshaft. (afp/red)
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