Noch kein endgültiger Rechtstext
EU-Staaten einigen sich auf strengere Regeln für Abschiebungen
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Innenminister der EU-Staaten auf eine Verschärfung der Asylpolitik geeinigt. Abschiebungen in Rückführungszentren in Drittländer seien möglich. Die Maßnahmen müssen noch vom EU-Parlament gebilligt werden.

Einige Kommunen nutzen Container nur als Notfallmaßnahme zur Unterbringung von Asylbewerbern, andere auch länger.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa
EU-Staaten haben sich auf neue Regeln für Abschiebungen geeinigt. Bei einem Treffen der zuständigen Minister wurde am 8. Dezember eine Einigung auf eine Verordnung erzielt.
Sie soll für eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für die Rückführung von Personen sorgen, die sich illegal in den Mitgliedstaaten aufhalten.
Damit werden EU-weite Verfahren für ihre Rückführung geschaffen, Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht festgelegt und Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt.
Rückweisungen an Außengrenzen
Nach den neuen Regeln sollen künftig Asylsuchende direkt an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können, wenn ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht.
Abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sollen in Rückführungszentren in Drittländer abgeschoben werden können.
So gibt es etwa eine niederländische Initiative für ein solches Zentrum in Uganda, an dem auch Deutschland sich beteiligen könnte. Kritiker zweifeln allerdings daran, dass solche Zentren mit europäischem Recht vereinbar sind.
Einreiseverbote und Haftstrafen
Der dänische Minister für Einwanderung und Integration, Rasmus Stoklund, sagte zu dem Beschluss, dass drei von vier irregulären Migranten, die eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, weiterhin in der EU bleiben, anstatt in ihre Heimat zurückzukehren.
„Ich bin überzeugt, dass die neuen Vorschriften erheblich dazu beitragen können, diese Zahlen zu verbessern.“ Er hob hervor, dass erstmals Verpflichtungen für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige eingeführt werden und die Mitgliedstaaten ein besseres Instrumentarium erhielten, einschließlich längerer Haftzeiten und Einreiseverbote.
Diese Verordnung sieht auch spezielle Maßnahmen für Personen vor, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese könnten mit einem Einreiseverbot belegt werden, das die übliche Höchstdauer von zehn Jahren überschreitet oder sogar unbefristet ist.
Die Mitgliedstaaten können zudem Haftstrafen verhängen, die länger als gewöhnlich vorgesehen sind. Eine gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Rückkehrentscheidung direkt durchzusetzen, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.
Dobrindt: Deutschland hat schon viel Solidarität gezeigt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach angesichts mehrerer Entscheidungen bei der Umsetzung des EU-Asylpakts zuvor von einem „europäischen Momentum einer neuen Migrationspolitik“.
Die EU-Kommission veröffentlichte im November einen Bericht über die Migrationssituation in den Mitgliedstaaten, der die Grundlage für die Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU bildet. Darin stellte sie fest, dass Griechenland, Italien, Spanien und Zypern unter besonderem „Migrationsdruck“ stehen und diesen Ländern daher Solidarität aus den anderen EU-Ländern zusteht.
Deutschland müsste dem Solidaritätsmechanismus zufolge entweder Flüchtlinge von diesen Ländern aufnehmen oder 20.000 Euro pro nicht aufgenommenem Flüchtling zahlen.
Die Regelung sieht eine Reihe von Ausgleichsleistungen vor. So können etwa Länder offiziell Verantwortung für Menschen übernehmen, die sich bereits auf ihrem Territorium befinden, für die nach geltendem EU-Recht aber eigentlich ein anderes Land zuständig wäre.
Dobrindt sagte dazu, Deutschland habe bereits „in den vergangenen Jahren sehr viel Solidarität“ gezeigt. „Diese Solidarität der Vergangenheit wird Anrechnung finden auf die zukünftige Solidarität“, verdeutlichte er. Dies sei aus deutscher Sicht „ein sehr gutes Ergebnis“.
Die Einigung soll dem Rat als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen, um sich auf einen endgültigen Rechtstext zu einigen. (dts/afp/red)
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