Kardinal Pell wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochene australische Kurienkardinal George Pell ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Richter Peter Kidd verkündete das Strafmaß gegen den 77-Jährigen am Mittwoch in Melbourne.
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Kardinal George Pell ist der höchstrangige Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.Foto: Erik Anderson/AAP/dpa
Epoch Times13. März 2019

Der des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochene australische Kurienkardinal George Pell ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Richter Peter Kidd verkündete das Strafmaß gegen den langjährigen Finanzchef des Vatikan am Mittwoch in Melbourne. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung darf der einstige Papst-Vertraute demnach frühestens nach drei Jahren und acht Monaten Haft stellen. Richter Kidd sagte, der 77-Jährige werde das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen.

Pell war im Dezember schuldig gesprochen worden, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben. Im folgenden Jahr soll er sich erneut an einem der Jungen vergangen haben.

Er wurde deswegen im Dezember in fünf Anklagepunkten für schuldig befunden. Gedroht hätten ihm bis zu 50 Jahre Haft.

Pell – lange die Nummer drei im Vatikan – ist der bisher ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt gesprochen wurde. Der Kardinal hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Anwälte haben Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.

In seinen live im Fernsehen übertragenen Ausführungen stellte Richter Kidd am Mittwoch klar, dass er den Kardinal nicht zum „Sündenbock“ für Vergehen der katholischen Kirche machen werde. „Ich richte nicht über die katholische Kirche.“ Das Strafmaß richte sich nach den Vergehen des 77-Jährigen. Zugleich beklagte der Richter, in der Öffentlichkeit habe es teilweise eine „Lynchmob-Mentalität“ gegeben. (afp)



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