Österreichische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Ischgl ein

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Ischgl, eine Gemeinde in Österreich.Foto: JOE KLAMAR/AFP via Getty Images
Epoch Times24. November 2021

In Österreich hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Corona-Ausbruch im Wintersportort Ischgl eingestellt. „Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Daher werde es keine Anklage gegen die fünf Beschuldigten geben.

In Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten hatten sich im März 2020 mehr als 6.000 Menschen aus 45 Ländern mit dem Coronavirus angesteckt. Viele Betroffene und Hinterbliebene werfen den verantwortlichen Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Ausbruch vor.

Auch eine unabhängige Experten-Kommission, die den Ausbruch untersuchte, stellte schwere Fehleinschätzungen fest: Die österreichischen Behörden hätten zu spät reagiert und die Lage falsch eingeschätzt, nachdem sie aus Island am 5. März gewarnt worden waren, dass mehrere Urlauber nach ihrer Rückkehr auf die Insel positiv auf das Virus getestet wurden.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck überprüfte nach eigenen Angaben, insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, beispielsweise die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen zur Schließung von Lokalen und Skipisten, die Verkehrsbeschränkungen in Ischgl und die angeordnete Quarantäne im Paznauntal.

Der Ermittlungsakte umfasst nach Angaben der Staatsanwaltschaft 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, befragte die Staatsanwaltschaft insgesamt 27 Menschen und berücksichtigte auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission.

Schon Ende Mai stand für die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben fest, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Dies wurde den Angaben zufolge nun auch von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, dem Justizministerium und einem Kontrollgremium bestätigt.

Nicht betroffen von der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Corona-Ausbruchs in Ischgl: Ein erster Zivilprozess läuft seit September vor dem Landgericht Wien. Die Kläger aus Österreich und Deutschland werfen den Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Corona-Ausbruch vor und verlangen Schadenersatz. (afp/dl)



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