Keine ausländischen Geburtsurkunden
Spanien verbietet Registrierung von Kindern aus ausländischer Leihmutterschaft
Die spanische Regierung verbietet Eltern in Zukunft die Registrierung von im Ausland durch Leihmutterschaft geborenen Kindern im Land. Eltern müssen künftig eine direkte biologische Verbindung zu dem Kind beweisen oder es formell adoptieren, um es in Spanien zu registrieren.

Leihmutterschaften sind in Spanien seit dem Jahr 2006 verboten.
Foto: Ghaith Alsayed/AP/dpa
Ein neues Dekret der spanischen Regierung verbietet Eltern in Zukunft die Registrierung von im Ausland durch Leihmutterschaft geborenen Kindern. Ausländische Geburtsurkunden oder Gerichtsurteile würden von spanischen Behörden „unter keinen Umständen akzeptiert werden“, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Dekret.
Eltern müssen demnach in Zukunft eine direkte biologische Verbindung zu dem Kind beweisen oder es formell adoptieren, um es in Spanien zu registrieren.
Leihmutterschaften sind in Spanien seit dem Jahr 2006 verboten. Bislang konnten Eltern jedoch auf der Basis ausländischer Gerichtsurteile Kinder als ihre registrieren, die im Ausland per Leihmutterschaft geboren worden waren. Dies ist nun nicht mehr möglich. In einem im Februar 2024 verabschiedeten Gesetz war Leihmutterschaft bereits als eine Form von „Gewalt gegen Frauen“ bezeichnet worden.
(afp/red)
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