Ärztevertreter gegen Ende der Maskenpflicht in Innenräumen

Montag in einer Woche sollen weitere Corona-Lockerungen in Kraft treten. Die Regierungspläne dazu stoßen weiter auf Kritik. Die Bedeutung einer bestimmten Maßnahme wird besonders betont.
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.Foto: Daniel Karmann/dpa
Epoch Times12. März 2022

Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, hat angesichts steigender Corona-Zahlen vor einem Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen gewarnt.

„Das Tragen von Masken ist eine erprobte und einfache Schutzmaßnahme. Es wäre ein Fehler, dieses Mittel ohne Not aus der Hand zu geben“, sagte Marx den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Mit Masken könne man sich und andere effektiv gegen eine Infektion schützen. „Die Länder sollten deswegen in jedem Fall auch nach dem 20. März die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen beibehalten.“

Ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der Corona-Pandemie soll regeln, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Maßnahmen entfallen. Möglich sein sollen noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

An Orten, wo die Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) – aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.

Kritik aus den Bundesländern

Mehrere Bundesländer hatten den Entwurf kritisiert. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von einem entstehenden Flickenteppich an Regeln. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Sollte das Gesetz so kommen, manövrieren wir in einer sehr kritischen Phase der Pandemie in eine politische Handlungsunfähigkeit.“ Die Basisschutzmaßnahmen seien unzureichend und durch handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf sei es den Ländern nicht möglich, zeitnah eigene Regelungen zu finden.

Der „Augsburger Allgemeinen“ sagte Holetschek: „Der Bund muss wirklich nachbessern und sollte die Maßnahmen bundesweit noch einmal um zwei oder drei Monate verlängern und die Verantwortung jetzt nicht an die Länder abwälzen, während sich die Infektionslage verschlimmert.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Lage am Freitag als „kritisch“ bezeichnet. Die Corona-Zahlen hatten zuletzt wieder zugelegt – wobei viele Infektionen mild verlaufen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnte in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, dass immer mehr Klinik-Beschäftigte wegen Krankheit oder Quarantäne ausfielen. „In einigen Bundesländern müssen bereits Reservekliniken genutzt werden, weil die normalen Kliniken nicht mehr aufnehmen können.“ Auch solle die zu erwartende Mehrbelastung durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht unterschätzt werden. (dpa/red)



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