Aufnahme-Programm: 3394 Menschen aus Afghanistan eingereist

Wer für die Bundeswehr in Afghanistan gearbeitet hat, kann in Gefahr geraten. In der Bundesregierung ist umstritten, wie lange diese Menschen und ihre Familien ein Anrecht auf Schutz in Deutschland haben sollen.
Titelbild
Ein Bundeswehrsoldat (l) und ein Dolmetscher (r) sprechen nahe Kundus im Distrikt von Char Darreh mit einem Mann.Foto: Maurizio Gambarini/dpa/dpa
Epoch Times11. Juni 2021

Über das 2013 eingerichtete Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte und ihre Familien haben bislang fast 3400 Menschen aus Afghanistan in Deutschland eine neue Heimat gefunden.

Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, reisten über die Jahre auf diesem Weg 3394 Menschen nach Deutschland ein: 798 ehemalige Ortskräfte mit insgesamt 2596 Angehörigen.

Hinzu kommen den Angaben zufolge Zusagen für 405 Ortskräfte mit 1515 Familienangehörigen, die im aktuellen beschleunigten Verfahren erteilt wurden. Dieses Verfahren war in Gang gesetzt worden, weil die Nato-Ausbildungsmission „Resolute Support“ diesen Sommer endet. Mit der Ankunft dieser Menschen werde ab Juli gerechnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Aktuell darf einen Antrag auf Aufnahme stellen, wer in den zwei Jahren zuvor für die Bundeswehr, das Auswärtige Amt, Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder eine von drei Stiftungen gearbeitet hat. Hinzu kommen Afghanen, die für die Bundespolizei tätig waren. Jeder Berechtigte darf seine Kinder sowie Ehefrau oder Ehemann mitbringen. Zweitfrauen können nach Informationen der dpa nicht mitreisen.

Ob Anträge früherer Ortskräfte auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist geprüft werden sollen, ist politisch umstritten. Der kurzfristige Abzug der Nato-Truppen hat eine neue Lage in Afghanistan geschaffen. Wissenschaftler und ehemalige Diplomaten haben in einem offenen Brief auf eine rasche Aufnahme der Ex-Mitarbeiter gedrängt. Diese würden von den Taliban als „Unterstützer eines militärischen Besatzungsregimes“ angesehen und seien daher in Gefahr. Das Innenministerium zeigte sich eher ablehnend. Ein Sprecher sagte auf Anfrage, die beteiligten Ressorts hätten vor Jahren die Zwei-Jahres-Frist vereinbart, „dieses Verfahren hat sich bewährt“.

Sollte die Frist wegfallen, könnten auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schätzungen zufolge mehrere Tausend weitere Anträge zukommen – da der Anspruch neben der früheren Ortskraft jeweils auch die sogenannte Kernfamilie umfasst. Bei einer internen Abfrage der Bundesregierung gab das Verteidigungsministerium unlängst an, sollten wirklich alle bisher nicht antragsberechtigten Ex-Mitarbeiter eine Gefährdung anzeigen, wäre mit einer Aufnahme von zusätzlich rund 350 weiteren früheren Ortskräften zu rechnen. Inklusive ihrer Angehörigen wären das nach Schätzung des Ministeriums insgesamt rund 1500 Personen. Was mit dem früheren Personal von Firmen, die im Auftrag der Bundeswehr gearbeitet haben, sei, werde noch geprüft.

Anspruchsberechtigt würden ohne die Frist laut den Ergebnissen der Abfrage noch über 3500 Ortskräfte anderer deutscher Institutionen mit ihren Angehörigen, wovon die meisten bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beschäftigt waren oder sind. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass jeder einzelne von ihnen ausreisen will. Die GIZ wies darauf hin, dass die Frage, wie viele frühere Ortskräfte Aufnahme in Deutschland begehren würden, stark von der Entwicklung im Land abhänge.

Das Innenministerium rechnet im Falle einer Öffnung des Verfahrens für alle seit 2013 für die Bundespolizei in Afghanistan tätigen Mitarbeiter mit mehr als 100 Ex-Mitarbeitern der Bundespolizei mit bis zu 400 Angehörigen, die wohl ein Visum beantragen würden. (dpa)



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