Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Einbürgerungen

Der Deutsche Bundestag beschließt eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die Einbürgerungen beschleunigt und die Doppelstaatsbürgerschaft erleichtert.
Stimmenabgabe über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Stimmenabgabe über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times19. Januar 2024

Menschen können in Deutschland künftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Eine entsprechende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschloss der Bundestag in Berlin in namentlicher Abstimmung. Unter den 639 abgegebenen Stimmen waren 382 Ja-Stimmen und 234 Nein-Stimmen, bei 23 Enthaltungen.

Bei der Abstimmung in zweiter Lesung hatten zuvor die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für die Neuerungen gestimmt und CDU/CSU und AfD dagegen. Die fraktionslosen Abgeordneten, von denen die meisten der Linken oder dem Bündnis Sahra Wagenknecht angehören, enthielten sich.

Doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Damit werden Einbürgerungen schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt – bisher war das erst nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bisher auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten.

Es gibt auch Verschärfungen. So werden Ausnahmen von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, auf bestimmte Fälle begrenzt. (dpa)



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