Bundestag: Genesenenstatus auch für Abgeordnete auf 90 Tage verkürzt

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Reichstagsgebäude in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times10. Februar 2022

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate soll ab der kommenden Woche auch für die Abgeordneten im Deutschen Bundestag gelten. Damit ändern sich die Regeln für den Zugang von Abgeordneten und Mitarbeitern zu Plenar- und Ausschusssitzungen, wie die Bundestagsverwaltung am Donnerstag bekannt gab. Genesene ohne zusätzliche Impfung bekommen nun nur noch bis maximal 90 Tage nach dem positiven Testbefund Zugang; zuvor hatte die Frist 180 Tage betragen.

Damit setzt auch der Bundestag die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um. Dafür wurde die sogenannte Allgemeinverfügung geändert – vorausgegangen war eine Verständigung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit den Fraktionen. Die neue Verfügung ist zunächst bis 13. März befristet.

Änderungen gibt es auch für Abgeordnete, die bislang eine Einmal-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen haben. Sie müssen ab kommender Woche eine weitere Impfung vorweisen, um Zugang zu Plenar- und Ausschusssitzungen zu bekommen.

FDP will sämtliche Maßnahmen zum 20. März beenden

Derweil plädierte die FDP dafür, sämtliche geltenden Corona-Maßnahmen im März beenden. „Am 20. März sollte Deutschland zur Normalität zurückkehren“; sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Denn dann laufen die Maßnahmen aus, wenn der Bundestag nicht aktiv eine Verlängerung beschließt.“

Für eine Verlängerung bestehe aus heutiger Sicht jedoch kein Anlass. „Der Gradmesser für die Corona-Einschränkungen muss immer die Belastung des Gesundheitssystems sein. Glücklicherweise gibt es diese Überlastung nicht mehr“, so Dürr.

Man erlebe gerade, dass die Kliniken sehr gut mit der Omikron-Welle umgingen. Das habe auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestätigt. „Daher sollten wir schon heute damit beginnen, die Freiheitseinschränkungen Schritt für Schritt zurückzunehmen und zum 19. März – also in über einem Monat – auslaufen zu lassen.“

Der Bundestag hatte Ende 2021 die epidemische Notlage nationaler Tragweite nicht verlängert, aber durch eine Änderung am Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterhin mögliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen festgehalten, die bis zum 19. März 2022 befristet sind. Sie können einmalig durch Beschluss des Bundestages um drei Monate verlängert werden.

Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Überlastung des Gesundheitswesens oder zu gefährlicheren Varianten kommen, sei der Bundestag jederzeit kurzfristig handlungsfähig, sagte der FDP-Fraktionschef. Denkbar sei es auch, Regelungen zu treffen, die eine Verlängerung der Maskenpflicht erlaubten, etwa für den öffentlichen Personenverkehr. (dts/afp/red)



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