Bundesverwaltungsgericht prüft Haar- und Barterlass der Bundeswehr
Ein Stabsfeldwebel legte Beschwerde gegen diese Dienstvorschrift ein, weil er sie für diskriminierend hält.

Bundeswehrsoldaten
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Das Bundesverwaltungsgericht überprüft am Donnerstag (14.00 Uhr) den Haar- und Barterlass der Bundeswehr, der Soldaten kurze Haare vorschreibt. Ein Stabsfeldwebel legte Beschwerde gegen diese Dienstvorschrift ein. Der nach eigenen Angaben der sogenannten Gothic-Kultur anhängende Soldat hält die Vorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen im Gegensatz zu Männern lange Haare erlaube. Zudem sei früher Männern mit langen Haaren eine besondere Männlichkeit nachgesagt worden. (Az. BVerwG 1 WB 28.17)
Das Bundesverteidigungsministerium hält dagegen an den unterschiedlichen Regeln für Männer und Frauen fest. Damit würden in „zulässiger Weise gesellschaftliche Gepflogenheiten und Wertmaßstäbe“ berücksichtigt. Es handele sich zudem um eine „zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr“. (afp)
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