Transatlantischer Datentransfer
Datenschützer planen Zwischenlösung für Daten-Übermittlung in die USA - Washington verklagt Amazon

Mit einem Bild des Vorsitzenden der Federal Reserve Bank, Jerome Powell, auf einem Bildschirm im Hintergrund, erklärt Facebook-Mitbegründer und CEO Mark Zuckerberg vor dem House Financial Services Committee im Rayburn House Office Building am Capitol Hill, am 23. Oktober 2019 in Washington, D.C..
Foto: Chip Somodevilla/Getty Images
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat eine Zwischenlösung für den transatlantischen Datentransfer von Unternehmen angekündigt, nachdem das bisherige Abkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt worden ist.
„Die EU-Kommission wird in Kürze weiterentwickelte Standardvertragsklauseln vorlegen“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). „Die werden bestimmte Formen des Datentransfers zwischen der EU und den USA erlauben, zusammen mit anderen Schutzmaßnahmen.“
Das Ende von „Privacy Shield“ sei eine Herausforderung für Behörden, Unternehmen und die Datenschutzaufsichtsbehörden, sagte Kelber weiter. Eine Nachfolgeregelung werde es nur geben können, wenn die USA sich bewegten. „Europa wird nicht akzeptieren können, dass Europäer in den USA als Bürger zweiter Klasse im Datenschutz behandelt werden“, betonte der Datenschützer.
„Bislang ist dort grundlegender Rechtsschutz nicht möglich, weil anlasslose Überwachung durch die Geheimdienste vorgeschrieben wird.“ Längerfristig sieht Kelber eine Lösung im europäischen Cloud-Projekt Gaia-X. „Das Projekt Gaia-X zum Aufbau einer sicheren Dateninfrastruktur für Europa kann eine Chance für die Zukunft sein“, sagte er. „Aber nur, wenn das Projekt Wind unter die Flügel bekommt. Und, wenn wir bei der strikten Einhaltung unseres Rechts und unserer Werte bleiben.“
Zugleich appellierte Kelber an US-Konzerne wie Microsoft und Facebook, ihre Produkte mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung überein zu bringen. Die Konzerne müssten sich überlegen, ob sie den europäischen Markt Alternativprodukten überließen „oder ob sie für diesen Markt datenschutzkonforme Produkte im Cloud-Bereich oder für die Sozialen Medien anbieten wollen“, sagte er.
Generalstaatsanwalt von Washington verklagt Amazon
Der Generalstaatsanwalt der US-Hauptstadt Washington hat den Online-Handelsriesen Amazon wegen des Vorwurfs verklagt, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.
„Amazons Online-Handelsplattform profitiert von Amazons wettbewerbsfeindlichen Geschäftspraktiken und wird durch sie geschützt“, heißt es in der am Dienstag eingereichten Klage von Generalstaatsanwalt Karl Racine. Amazon kontrolliere zwischen 50 und 70 Prozent des Online-Handels in den USA und sorge für „künstlich aufgeblähte Preise“.
Amazon reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Die Geschäftspraktiken großer Online-Konzerne werden in den USA zunehmend kritisch beäugt. Im vergangenen Jahr reichten Bundesbehörden und Bundesstaaten bereits Klagen gegen den Internetriesen Google und die Online-Plattform Facebook ein. Auch hier geht es um den Vorwurf wettbewerbswidriger Praktiken. (dts/afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





