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Debatte im Bundestag: Terrorismusbekämpfung und Schutz vor Gefährdern

Sicherheitsarchitektur, Gefahrenabwehrrecht und Bevölkerungsschutz werden heute im Bundestag debattiert. Wir übertragen live nach 10:10 Uhr.

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Bundestag.

Foto: iStock

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Lesedauer: 3 Min.

Der Bundestag berät am Freitag erstmals eine Stunde lang über einen von der FDP angekündigten Antrag unter der Überschrift „Terrorismus effektiv bekämpfen, Verantwortlichkeiten klären“ (19/7424), mit dem die Fraktion die Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur (Föderalismusreform III) fordert.
Im Anschluss an die einstündige Debatte soll die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden. Außerdem werden ein Gesetzentwurf und ein Antrag der AfD rund um das Thema Schutz vor Gefähr­dern debattiert.

Antrag der FDP

Die FDP schlägt die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur vor mit 32 Mitgliedern, von denen beide Verfassungsorgane jeweils die Hälfte stellen. Die Kommission solle Vorschläge für eine bessere Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Länder im Sicherheitsbereich zu erreichen. Politische Verantwortlichkeiten sollten deutlicher zuzuordnen sein und die Aufgaben sollten zweckmäßiger und effizienter erfüllt werden. Die Kommission solle ihre Vorschläge bis Ende 2020 vorlegen.
Die FDP weist darauf hin, dass in Deutschland bei neuen terroristischen Bedrohungen oder der Kriminalität im Internet zwar viele zuständig, wenn es darauf ankomme aber keiner verantwortlich sei.
Darüber hinaus wird der Bundestag über einen Gesetzentwurf der AfD zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern (19/931) und einen Antrag der AfD zur Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr von Gefahren (19/932) abstimmen. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/2226) vorgelegt und empfiehlt die Ablehnung beider Initiativen.

Gesetzentwurf der AfD

Dem Gesetzentwurf zufolge soll nach dem Willen der AfD eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll laut Vorlage die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, „dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste“ unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.
Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, „von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht“, die Anordnung der Haft ermöglicht werden, „die solange andauert, wie die Gefahr besteht“. Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, „bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter“ eine räumliche Beschränkung anzuordnen.

Antrag der AfD

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten“. In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 70 für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig seien. Damit fehle es dem Bund für diese Zwecke „ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz“.
Diese Regelung führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer „Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts“. (Bundestag)

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