EuGH-Entscheidung: Deutschland darf Schleppnetze in den Schutzgebieten vor Sylt nicht verbieten

Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Titelbild
Im Streit über die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in Meeresschutzgebieten der deutschen Nord- und Ostsee fällt der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times13. Juni 2018

Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)

Ein solches Verbot würde auch Fischerboote aus anderen EU-Staaten betreffen. Folglich betreffe dies die gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union. Zuständig für ein etwaiges Verbot wäre demnach allein die Europäische Union.

Der Deutsche Naturschutzring hatte in Deutschland beantragt, die Fangmethoden wegen negativer Folgen für Umwelt und Arten in den Schutzgebieten zu verbieten.

Die Naturschützer beklagen, Schleppnetze könnten Riffe und Sandbänke in den Schutzgebieten beeinträchtigen. Die Stellnetze wiederum sehen sie als Gefahr für Schweinswale und Seevögel. Die Schutzgebiete liegen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.

Die deutschen Behörden lehnten ein Verbot ab, weil für die Frage allein die Europäische Union zuständig sei. Dagegen klagte der Umweltverband vor dem Kölner Verwaltungsgericht, das die Kompetenzfrage dem EuGH zur Klärung vorlegte. Dieser entschied nun, die beantragten Maßnahmen dürften tatsächlich nicht einseitig von einem Mitgliedsstaat erlassen werden. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion