Gauland begrüßt Merz-Forderung nach Asyldebatte will sie aber „sofort“ – Mitglieder der Bundesregierung dagegen

Der Vorstoß des CDU-Vorsitzkandidaten Merz zu einer Debatte über eine Änderung des individuellen deutschen Grundrechts auf Asyl stößt in der AfD auf Zustimmung. Die Mitglieder der Bundesregierung hingegen lehnen eine Debatte ab.
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Migranten in Deutschland. Symbolbild.Foto: ANDER GILLENEA/AFP/Getty Images
Epoch Times22. November 2018

Der Vorstoß des CDU-Vorsitzkandidaten Friedrich Merz zu einer Debatte über eine Änderung des individuellen deutschen Grundrechts auf Asyl stößt in der AfD auf Zustimmung.

„Der Vorschlag von Friedrich Merz zur Einschränkung des Asylrechts ist völlig richtig“, sagte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland der „Welt“ (Freitagsausgabe). Er freue sich, dass Merz „damit eine alte Forderung der AfD-Fraktion“ aufgreift.

Merz kann bei einer Änderung des Asylrechts im Grundgesetz auf die Unterstützung der AfD-Fraktion zählen“, so Gauland, der auch Bundesvorsitzender seiner Partei ist.

Jene Diskussion dürfe allerdings nicht wie von Merz vorgeschlagen „irgendwann einmal“ geführt werden, sondern müsse „sofort beginnen“. Man habe „angesichts der anhaltenden Masseneinwanderung und der Politik der offenen Grenzen keine Zeit zu verlieren“, so der AfD-Politiker.

Deutschland könne sich das Asylrecht in seiner jetzigen Form nicht länger leisten. „Angesichts der anhaltenden weltweiten Flüchtlingsströme überfordert das aktuelle Asylrecht Deutschland und macht es zum Anziehungspunkt für Millionen Menschen, die nicht hierhergehören“, sagte Gauland. Das Asylrecht müsse wie in anderen Ländern auch endlich von einem individuell einklagbaren Recht in eine institutionelle Garantie umgewandelt werden, so der AfD-Fraktionschef.

Bundesregierung lehnt Debatte über Grundrecht auf Asyl ab

Bei Mitgliedern der Bundesregierung stößt die Forderung auf Ablehnung. „Unser Grundrecht auf Asyl ist eine historische Errungenschaft“, sagte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Daran gibt es nichts zu rütteln.“

Gesellschaftspolitische Debatten über Flucht und Migration seien sehr wichtig, „wir sollten sie allerdings möglichst sachlich führen“, fügte der Außenminister hinzu.

Dass unser Asylrecht dem Europarecht nicht entgehen steht, ist bereits in Artikel 16a Grundgesetz verankert. Rechtspopulisten hinterher zu laufen, führt nur zu einer weiteren Spaltung.“

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), lehnte eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz ab. „Eine Begrenzung der Asylzahlen erreichen wir nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes, sondern indem wir Fluchtursachen bekämpfen, gemeinsam mit unseren Partnern an einem solidarischen Asylsystem arbeiten und eine faire Lastenverteilung in Europa vorantreiben“, sagte Widmann-Mauz der „Rheinischen Post“. „Unsere Geschichte mahnt uns, das Grundrecht auf Asyl nicht in Frage zu stellen.“

Merz hatte am Mittwochabend gesagt: „Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat.“ Er sei schon seit „langer Zeit der Meinung, dass wir bereit sein müssten, über dieses Asylgrundrecht offen zu reden, ob es in dieser Form fortbestehen kann, wenn wir ernsthaft eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik wollen.“

Widmann-Mauz hob hervor, das Flüchtlingsrecht sei mittlerweile fast komplett durch europäisches Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. Gerade einmal ein Prozent aller Asylsuchenden würden noch nach deutschem Asylrecht anerkannt, das seien in diesem Jahr 2403 Personen. „Schwierigkeiten bei der Abstimmung in Europa liegen nicht am deutschen Grundrecht auf Asyl, sondern daran, dass sich einige EU-Staaten mit der Umsetzung europäischer Regeln schwer tun“, sagte die Integrationsbeauftragte. (afp/dts)



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