Geld und Finanzen
Gericht: Jobcenter kann zu hohe Heizkostenzuschüsse zurückfordern
Bescheide vom Jobcenter sollten gut gelesen werden – das trifft auch auf Heizkostenzuschüsse zu. Einer Frau im Landkreis Lüneburg wurde monatlich bezahlt, was nur als Einmalzahlung gedacht war. Das fällt ihr nun auf die Füße.

Die Heizung aufdrehen – das kann ins Geld gehen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit.
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte.
Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige.
Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien. Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen.
Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht. (dts/red)
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